Befehl Heimreise der Söhne aus Ehveros weitere Grenzsicherung 03.03.203 n.d.A.

  • Befehl Heimreise der Söhne aus Ehveros weitere Grenzsicherung 03.03.203 n.d.A.



    Nachdem Maximilien seine Befehle niedergeschrieben hatte, wandte er sich umgehend an seine beiden Söhne. Er stand auf und ging hinüber zu Dreux und Ciel.

    "Dreux und Ciel Ihr beide reist umgehend zurück in die Heimat. Dreux Dein Leibdiener Khawa verbleibt an meiner Seite.

    Mit sofortiger Wirkung gehen die Amtsgeschäfte auf Dich über Dreux Gifford de Souvagne.
    Bis zu dem Tage, wo wir uns in Souvagne wiedersehen.
    Ich versuche Euch nach Hause zu folgen, ob es mir gelingt steht in den Sternen.
    Falls wir uns nicht wiedersehen Dreux, regiere lange und weise mein Sohn.

    Ciel Du nimmst bitte Deine Mutter und Olivie mit zurück in die Heimat. Richte Ihr meine herzlichsten Grüße aus und sagte ihr, ich bedanke mich für das außergewöhnliche Geschenk, sowie die Schokolade. Sie wird wissen was gemeint ist.

    Ich erwarte, dass Ihr drei Euch als Brüder unterstützt, Dreux, Ciel und der nicht anwesende Greg.

    Dies sind die Befehle, die mit sofortiger Wirkung umzusetzen sind.
    Alles weitere Notwendige, musst Du selbst erkennen und entscheiden Dreux.
    Ich wünsche Dir dazu die Weitsicht und den Scharfblick des souvagnischen Adlers.

    Macht mich stolz, stolzer als ich schon bin. Geht in dem Wissen, dass ich Euch liebe",
    sagte Maximilien zu seinen beiden Kindern und reichte Dreux das Schreiben.

    Max küsste Dreux und Ciel auf die Stirn und schenkte beiden ein liebevolles, väterliches Lächeln, zu dem er nicht sehr oft kam. Er ging einen Schritt zurück und aus dem Vater Maximilien Rivenet de Souvagne wurde wieder die Amtsperson mit nicht zu deutender Miene des Hochadels.

    "Geht, brecht umgehend auf und eilt Euch. Erneut steht nichts Geringeres als das Überleben der Souvagne auf dem Spiel. Das Wohl des Landes liegt nun in Euren Hände Dreux. Verlasst Euch auf Eure Brüder, hört und achtet Ihren Rat.

    Hier könnt Ihr Euch auf uns verlassen, wir werden im Name der Souvagne nach bestem Wissen und Gewissen verhandeln.

    Seid bereit Souvagnes Freiheit und Unabhängigkeit gegen jeden Feind zu verteidigen.
    Unser Segen ist mit Euch. Ainuwar schütze die Souvagne.

    Meine Herren des Hochadels, der Leibgarde, des souvagnischen Hofes... geleiten Sie Ihren Großherzog Duc Dreux Gifford de Souvagne sicher nach Hause in seine Heimat. Im Namen der Krone, danken wir Ihnen für Ihre Zuverlässigkeit, Loyalität und Treue",
    sagte Maximilien.

    "An unserer Seite verbleiben Monsier Lacomb, Monsieur Rousseau, Chevalier de Mireault sowie Comte Massimo de la Cantillion", befahl Maximilien.




    Befehl seiner Majestät Duc Maximilien Rivenet de Souvagne:

    Aufgrund Kenntniserlangung von höchster Bedrohung durch eine gefährliche Situation wird mit sofortiger Wirkung der Seuchen-Notstand ausgerufen!

    Begründung:
    Außer Kontrolle geratene Pandemieartige Verbreitung der Ghule in Rakshanistan.


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    Akute Sicherheitsmaßnahmen:

    Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung!

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    Heerbildung:
    Heerbildung das übliche Prozedere ein, Sicherung der Grundversorgung, Sicherung der Heerversorgung, Zuweisung und Rationalisierung der Nahrungsmittel und so weiter und so fort.

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    Grenzsicherung:
    Die Schutzwälle der Grenzen werden mit einer Bannmeile von 30 Metern versehen. Wer sich der Bannmeile nähert ist sofort unter Arrest zu nehmen. Die Person darf jedoch nicht in das Land einreisen, sondern ist vorab auf ihre Herkunft, sowie auf ihre Lebendigkeit zu überprüfen!

    Ferner wird zudem die Sicherheitsstufe 1 des Seuchenstatus mit sofortiger Wirkung ausgerufen! Jeder Geistmagier/jedes Himmelsauge ist dazu verpflichtet, einreise willige Personen

    a) auf ihre Landeszugehörigkeit
    b) auf ihre Lebendigkeit zu überprüfen.

    Fremdländern ist die Einreise in die Souvagne auf schärfste untersagt.
    Untote sind bei Erkennung sofort zu eliminieren!

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    Evakuierung des Hofes.
    Der großherzogliche Hof wird mit sofortiger Wirkung evakuiert. Zum Schutz unserer Familie sowie Untertanen wird der Hof in die großherzogliche Festung nach Cheverette umgesiedelt.

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    Schutz der Zivilbevölkerung.
    Unser Dekret lautet folgendermaßen - sämtliche Burgen der Lehnsherren haben unverzüglich auch der Zivilbevölkerung zum Schutze zur Verfügung zu stehen. Dies ist zwar Brauch und Tradition, wird aber durch unsere persönliche Anordnung nunmehr erneut befohlen!

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    Heiler:
    Sämtliche Heilmagier, Heiler, Priester und Priesterinnen, Hebammen und sonstige Heilkundige sich umgehend sammeln. Dennoch soll in jedem Dorf einer der Heilkundigen verbleiben oder diesem zugeteilt werden!

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    Vormerkung/Vorbereitung der Nottierschlachtung.
    Zuerst werden "unnütze" Tiere, wie etwa Zootiere, dann Nutzvieh zur Notschlachtung freigegeben. Pferde sind bis zum Schluss von dieser Maßnahme ausgenommen, da sie zum Kampf, wie zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung von Nöten sind.


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    Langfristige Sicherheitsmaßnahmen:

    Grenzsicherung:
    Die Grenzen Souvagnes sind mit einem Bollwerk (Schleusenmauer) zu sichern. Dieses Bollwerk ist mit entsprechenden Sicherheitstoren und Schleusen, zwecks Abriegelung zu versehen.

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    Burgen und Bollwerke/Schutzräume:
    Jede Burg ist zu verstärken. Ferner sind in den Burgen und Festungen Schutzkeller und Schutzräume einzubauen.

    Die Schutzkeller und Schutzräume haben gegen folgende Unbill zu schützen:
    Brände
    Hitze
    Rauch
    Trümmerbelastung
    Splitterwirkung
    Luftstoßwellen
    Luftsogwellen

    Ferner sind die Schutzräume gegen Magie abzusichern. Entweder durch einen zugeteilten Magier vor Ort, oder durch schützende Artefaktmagie!

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    Hafensicherung:
    Um eine Ladung feindlicher Schiffe mit eventuell hoch infektiösen Untoten-Material zu verhindern, sind geschärfte Eichenbaumstämme vor und in dem Hafenbecken zu platzieren.
    Zwecks Eigennutzung sind gesicherte Passagen durch die Abwehrmaßnahmen einzuplanen und unter Verschluss zu halten. Nur ausgewähltem Personal sind die sicheren Passagen/Pläne zugänglich zu machen.


    Duc Maximilien Rivenet de Souvagne




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