Die Unterschiede der Domestiken

  • Die Unterschiede der Domestiken



    Leibeigene


    Leibeigene sind an den Lehnsherrn gebundene Menschen, deren sämtliche Lebensumstände durch den Lehnsherrn bestimmt werden. Ihr Herr und Besitzer bestimmt folglich wo sie wohnen, welche Arbeit sie zu verrichten haben, ob und wen sie heiraten dürfen etc.


    Alle ihre Leistungen und Einnahmen gehören ihrem Herrn. Dieser entscheidet, was sie zum Leben zur Verfügung gestellt bekommen, ob sie Vieh zum Eigenbedarf halten dürfen, zudem was und wie viel Vieh, wie viel Getreide sie zum Leben erhalten.


    Sie sind mit Leib und Leben an ihren Grundherrn/Herrn gebunden ebenso alle Nachkommen. Da ihnen sämtliche Einnahmen fehlen, zahlt ihr Herr ihre Steuern - die Kopfsteuer. Dies gilt für jeden Leibeigenen, sprich Diener, Bedienstete, Handwerker, Garde und so weiter.


    Leibeigene sind das persönliche Eigentum ihres Herrn.


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    Unfreie


    Unfreie Bauern leben in der Regel als Pächter vom Grund und Boden des zuständigen Grundherren. Sie haben von ihren Erträgen Steuern und Abgaben an Grundherrn zu entrichten. Diese Abgaben erfolgen meist jährlich.


    Außerdem sind sie verpflichtet Fron- und Spanndienste auf den grundherrlichen Besitz leisten, wie zum Beispiel Pflügen, Baustofftransport, Erntehilfen und vieles mehr.


    Im Kriegsfall haben sie dem Grundherrn als Soldaten zur Verfügung stehen.
    Im Gegensatz zu den Leibeigenen können sie ihren Grundherrn/Herrn und seine Herrschaft straflos verlassen und sich woanders ansiedeln.

    Der Unterschied zu den freien und halbfreien Bauern besteht im Wesentlichen darin, dass die finanzielle Belastung der unfreien Bauern noch höher ist. So müssen sie nicht nur die Abgaben für das bewirtschaftete Land an den Grundherrn entrichten, sondern darüber hinaus auch noch einen Leib- oder Kopfzins, der pro auf dem Land lebender Person fällig wird entrichten.


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    Halbfreien/Hörige


    Halbfreie sind als Person zwar frei ist, jedoch für das Land, das sie bewirtschaften haben sie einen Zins an ihren Grundherrn zu. Die halbfreien Bauern rekrutieren sich zumeist aus vormals freie Bauern, die aus verschiedenen Gründen (Missernten, Krankheitsfälle, Verwicklung in kriegerische Auseinandersetzungen, Seuchen) ihr Land nicht mehr halten konnten und es an den Grundherrn verkauft haben.


    Sie werden als ehemals Besitzende und zu diesem Land gehörig auch als Hörige bezeichnet.
    Neben den Zinszahlungen (meist überwiegend aus Naturalien bestehend) sind sie zu Frondiensten für den Grundherrn verpflichtet.



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    Freie


    Freie Bauern bewirtschaften eigenen Grund und Boden und entrichteten Abgaben an den Grundherren in verschiedenen Arten, sei es eine Kopfsteuer oder Stellung von Soldaten aus der Familie. Wobei diese die Rüstungskosten als Freie selbst zu tragen haben. Freie Kaufleute führen in ähnlicher Weise ihre Geschäfte. Freie Bedienstete erhalten keine Kost und Logis, sondern eine Entlohnung, mit dem sie ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten haben.


    Frei sind Eigentümer des Landes, das sie bewirtschaften. Es kann sich hier um sogenannte Altfreie handeln, die ihre Freiheit und ihr Land von Generation zu Generation weiter vererben, oder aber auch um Personen denen die Freiheit geschenkt wurde. Sämtliche Freie haben eine Kopfsteuer an den zuständigen Grundherrn/Lehnsherrn zu entrichten.


    Freie Personen gehören sich selbst und keinem Herrn.



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    Der Grundherr


    Der Grundherr erfüllt seinen Teil des Vertrages, indem er den Domestiken/Vasall in seine unmittelbare Umgebung aufnimmt und ihm Nahrung, Kleidung und Schutz gewährt. Der Herr kann seinem Domestiken/Vasallen aber auch ein Stück Land als Leihgabe überlassen.


    Dieses Lehen ist dann zwar nicht das Eigentum des Vasallen, er verfügt jedoch über die Nutzungsrechte daran.


    Der Duc/Großherzog ist als Eigentümer allen Landes der oberste Lehnsherr.


    Eine überragende Stellung nehmen die Duc-Vasallen ein. Sie sind dem Duc unmittelbar verpflichtet und genießen besondere Privilegien und höchstes Ansehen oder sind Leibeigene seiner Majestät.


    Sie üben ihren Dienst meist am Hof des Herrschers aus, werden jedoch, wenn nötig auch an entlegene Orte innerhalb des Landes geschickt und/oder angesiedelt, um dort dem Duc als Getreue zur Sicherung seines Machtanspruchs zur Verfügung zu stehen.