Treueschwur - Treue und Loyalität bei Lehensverleihung, Handgang

  • Treueschwur - Treue und Loyalität bei Lehensverleihung, Handgang
    (erläutert von Duc Dreux Gifford de Souvagne)


    Eine Lehensverleihung wird auch Lehensbegründung genannt. Dies geschieht durch Handgang. Ein Handgang bedeutet, Ihr der Lehnsmann legt Eure gefalteten Hände in die Hände des Lehnsherrn - unserer Person. Wir umschließen Eure Hände.


    Damit begebt Ihr Euch symbolisch in den Schutz Eures neuen Herrn.
    Dieser Akt wird durch den Lehnseid ergänzt, der durch eine Reliquie - bei uns einer Staatsinsignie erfolgt.


    Ihr legt folglich Eure gefalteten Hände in die unseren, die wir mit den unseren umschließen.
    Ihr schwört uns mündlich Treue und Loyalität.
    Wir antworten, dass wir das wir Euch Schutz und Schirm gewähren.
    Daraufhin reichen wir Euch mit beiden Händen das Reichsschwert, welches Ihr mittig auf die flache Seite der Klinge küssen werdet.


    Der Eid sollte nicht nur die Bindung der Partnerschaft herstellen, sondern betonen, dass der Lehnsmann seinen Status als Freier nicht verliert, denn nur Freie können sich durch Eid binden.


    Der Kuss des Schwertes ist die Huldigung und Eure Willenserklärung. Da zu diesem Rechtsakt ein sichtbares Zeichen gehört, wird Euch symbolisch ein Gegenstand übergeben. Dies ist in einigen Ländern ein Stab oder eine Fahne - bei uns erhaltet Ihr eine offizielle Urkunde. Kurzum über die Beleihung wird eine Urkunde ausgestellt.