• Krönung und Huldigung



    Die Krönung ist eine feierliche Zeremonie, durch die die zu krönende Person ihre Macht als Regent erhält. Zeichen dieser Macht ist üblicherweise die Krone zuzüglich der Reichsinsignien.


    Durch eine Krönung werden in der Regel Könige und Kaiser in ihr Amt eingeführt. Mit der Krönung ist auch der Vasalleneid der Untertanen verbunden. Im Gegenzug bestätigte der neugekrönte Herrscher alle Rechte und Privilegien, die in seinem Reich gelten.


    Bei Herrschern deren Titel nicht "König" lautet, also Großherzöge, Herzöge und Fürsten, spricht man anstatt von einer Krönung korrekterweise von einer Huldigung/Erbhuldigung.


    Die Huldigung/Erbhuldigung ist ein ritualisiertes Treueversprechen. Der Lehnsmann ist verpflichtet, seinem Lehnsherrn in einem offiziellen Akt Gefolgschaft, Loyalität und Treue zu schwören.


    Der Lehnsherr sichert dem Vasallen im Gegenzug Schutz und Schirm Schutz, sowie die Wahrung seiner Rechte zu. Die Huldigung zählt zu den promissorischen Eiden/Versprechenseide.


    Zur Huldigung kommt es in erster Linie bei der Neuvergabe von Lehen oder wenn, meist durch Erbfall, entweder ein neuer Lehnsherr oder Lehnsnehmer als Nachfolger in seine Rechte eingesetzt werden muss. In diesem Fall wird selbstverständlich auch das Lehensschwur erneuert.


    Auch politische Ereignisse werden als Anlass für erneute Huldigungen genommen, beispielsweise die offizielle Einsetzung eines Nachfolgers in seine Erbansprüche, die Abreise oder die Rückkehr des Regenten aus dem eigenen Land, oder vor einem Krieg.

    Auch die Grundherren/Lehnsherren können von ihren Untertanen die Huldigung einfordern.


    Die Ständemitglieder sind zum Erscheinen bei der Landeshuldigung verpflichtet!
    Der Huldigung fernzubleiben bedeutete Untreue gegenüber dem Landesherren!


    Die verschiedenen Stände huldigen dem Großherzog einzeln nacheinander. Der Adel huldigt bei der Krönung stehend, womit verdeutlicht wird, dass er im Gegensatz zu den restlichen Ständen nicht rein zu den Schutzbefohlenen des Großherzog gehört, sondern die Adeligen freie wehrhafte Lehnsherren sind.

    In Souvagne ist es üblich, dass die Bevölkerung des Huldigungsortes, also Beaufort, stellvertretend für alle Landeseinwohner einen eigenen Huldigungsakt vollzieht.


    Für ihren Treueschwur erhalten die Stände im Gegenzug die Bestätigung ihrer Privilegien, Rechte und jeweiligen Freiheiten.


    Die Erbhuldigung fand bis vor kurzem nach der Thronbesteigung des neuen Großherzogs statt.
    Neuerdings wird die Huldigung schon zu Lebzeiten des Vorgängers vollzogen, die Krone wird mit lebenden, warmen Händen vom regierenden Großherzog an seinen Nachfolger übergeben.


    Auf diese Weise sichert der abtretende Großherzog den Übergang der Macht auf den Thronerben, zeitgleich wird damit der Erhalt der Privilegien, Rechte und jeweiligen Freiheiten der einzelnen Stände garantiert.