Übersicht über die (möglichen) Bedienstete eines Herrschaftshauses
Herrschaften:
Leibdiener/Kämmerer/Butler – Hausherrn persönlich verpflichtet, ihm unterstehen zudem alle männlichen Dienstboten des Haushalts
Zofe/Kammerjungfer/Kammerfrau – Hausherrin persönlich verpflichtet
Leibarzt – Hausherrn und Hausherrin persönlich verpflichtet
Leibkoch/Leibköchin – Hausherrn und Hausherrin persönlich verpflichtet
Seneschall/Küchenmeister – zuständig für die Aufsicht über die herrschaftliche Tafel
Mundschenk – zuständig für die Versorgung der herrschaftlichen Tafel mit Wein und anderen Getränken
Brotmeister – zuständig für die Versorgung der Herrschaften/des Hauses mit Brot und Gebäck, sowie für das Wasser und die Tücher zur Reinigung der Hände nach den Speisen
Kutscher – nur den Herrschaften verpflichtet
Haushälterin – nur den Herrschaften verpflichtet, alle weiblichen Dienstmädchen des Hauses unterstehen ihr
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Kinder der Herrschaften:
Leibdiener/Zofe – des jeweiligen Kindes
Kindermädchen/Nanny – zuständig für die Aufziehen der Kinder
Kindermädchen/-Nannys Dienstmädchen (Nursery Maid) – zuständig der Nanny alle schweren körperlichen Arbeiten abzunehmen
Gouvernante/Hauslehrerin/Erzieherin – zuständig für die standesgemäße Erziehung der Kinder (ca. im Alter von 8 – 14 Jahre)
Hauslehrer – zuständig für die Bildung der Kinder
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Generelle Bedienstete des herrschaftlichen Haushalts:
Küchenmädchen – zuständig dem/der Leibkoch/Leibköchin zur Hand zu gehen, bzw. dem/der Köchin
Dienstburschen (meist nur in adligen Häusern zu finden, da höherer Lohn) – zuständig für alle schweren körperlichen Arbeiten im herrschaftlichen Haushalt
Dienstmädchen (günstiger im Lohn) - zuständig für alle schweren körperlichen Arbeiten im herrschaftlichen Haushalt
Waffenknecht – (nicht als Ritter zu verstehen), Soldat/Krieger der Herrschaften/des Hauses meist zu Pferd
Landsknecht – Soldat/Krieger der Herrschaften/des Hauses zu Fuß
Hofknecht – Arbeiter, zuständig für Haus und Hof
Stallknecht – Arbeiter, zuständig für schwere Stallarbeiten
Hausknecht – Arbeiter, zuständig für das Haus (meist Gesindehaus)
Fuhrknecht - Arbeiter, zuständig für die schweren Arbeiten rund um den Kutscher
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Leibeigene/Bauern:
Leibeigene/Grundhörige sind zu Frondiensten verpflichtet. Sie dürfen weder vom Gutshof ihres Leibherrn wegziehen, noch ohne dessen Genehmigung heiraten.
Leibeigene/Grundhörige unterliegen der Gerichtsbarkeit ihres Herren.
Der Grundherr ist zugleich Leibherr des jeweiligen Bauern.
Diese Leibeigenen/Grundhörigen/Bauern bewirtschaften den Grund und Boden ihres Grund- und Leibherren und schulden ihm als Gegenleistung Hand- wie auch Spanndienste, zudem Naturalabgaben.
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Bedienstete auf den Bauernhöfen/bei den Leibeigenen:
Knecht – Arbeiter, männlicher Angehöriger des Gesindes
Magd – Arbeiterin, weibliche Angehörige des Gesindes
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Hofreitschule