Übersicht über die (möglichen) Bedienstete eines Herrschaftshauses

  • Übersicht über die (möglichen) Bedienstete eines Herrschaftshauses



    Herrschaften:

    Leibdiener/Kämmerer/Butler – Hausherrn persönlich verpflichtet, ihm unterstehen zudem alle männlichen Dienstboten des Haushalts
    Zofe/Kammerjungfer/Kammerfrau – Hausherrin persönlich verpflichtet

    Leibarzt – Hausherrn und Hausherrin persönlich verpflichtet

    Leibkoch/Leibköchin – Hausherrn und Hausherrin persönlich verpflichtet
    Seneschall/Küchenmeister – zuständig für die Aufsicht über die herrschaftliche Tafel
    Mundschenk – zuständig für die Versorgung der herrschaftlichen Tafel mit Wein und anderen Getränken
    Brotmeister – zuständig für die Versorgung der Herrschaften/des Hauses mit Brot und Gebäck, sowie für das Wasser und die Tücher zur Reinigung der Hände nach den Speisen

    Kutscher – nur den Herrschaften verpflichtet
    Haushälterin – nur den Herrschaften verpflichtet, alle weiblichen Dienstmädchen des Hauses unterstehen ihr


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    Kinder der Herrschaften:

    Leibdiener/Zofe – des jeweiligen Kindes
    Kindermädchen/Nanny – zuständig für die Aufziehen der Kinder
    Kindermädchen/-Nannys Dienstmädchen (Nursery Maid) – zuständig der Nanny alle schweren körperlichen Arbeiten abzunehmen
    Gouvernante/Hauslehrerin/Erzieherin – zuständig für die standesgemäße Erziehung der Kinder (ca. im Alter von 8 – 14 Jahre)
    Hauslehrer – zuständig für die Bildung der Kinder


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    Generelle Bedienstete des herrschaftlichen Haushalts:

    Küchenmädchen – zuständig dem/der Leibkoch/Leibköchin zur Hand zu gehen, bzw. dem/der Köchin
    Dienstburschen (meist nur in adligen Häusern zu finden, da höherer Lohn) – zuständig für alle schweren körperlichen Arbeiten im herrschaftlichen Haushalt
    Dienstmädchen (günstiger im Lohn) - zuständig für alle schweren körperlichen Arbeiten im herrschaftlichen Haushalt

    Waffenknecht – (nicht als Ritter zu verstehen), Soldat/Krieger der Herrschaften/des Hauses meist zu Pferd
    Landsknecht – Soldat/Krieger der Herrschaften/des Hauses zu Fuß
    Hofknecht – Arbeiter, zuständig für Haus und Hof
    Stallknecht – Arbeiter, zuständig für schwere Stallarbeiten
    Hausknecht – Arbeiter, zuständig für das Haus (meist Gesindehaus)
    Fuhrknecht - Arbeiter, zuständig für die schweren Arbeiten rund um den Kutscher



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    Leibeigene/Bauern:

    Leibeigene/Grundhörige sind zu Frondiensten verpflichtet. Sie dürfen weder vom Gutshof ihres Leibherrn wegziehen, noch ohne dessen Genehmigung heiraten.
    Leibeigene/Grundhörige unterliegen der Gerichtsbarkeit ihres Herren.
    Der Grundherr ist zugleich Leibherr des jeweiligen Bauern.
    Diese Leibeigenen/Grundhörigen/Bauern bewirtschaften den Grund und Boden ihres Grund- und Leibherren und schulden ihm als Gegenleistung Hand- wie auch Spanndienste, zudem Naturalabgaben.


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    Bedienstete auf den Bauernhöfen/bei den Leibeigenen:

    Knecht – Arbeiter, männlicher Angehöriger des Gesindes
    Magd – Arbeiterin, weibliche Angehörige des Gesindes


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    Hofreitschule