Taverne Zum Wabbligen Walter

  • Taverne Zum Wabbligen Walter



    Inhaber der Taverne Zum Wabbligen Walter: Walter Pannot
    Standort der Taverne Zum Wabbligen Walter: Großherzogtum Souvagne, Beaufort, Am Marktplatz



    Bei der Taverne "Zum Wabbligen Walter" handelt es sich um eine allseits beliebte und gut besuchte Taverne in Beaufort, der Hauptstadt Souvagnes. Nicht nur der einfache Gast kehrt hier ein, auch Adlige suchen gerne die gemütliche Taverne auf. Sogar der Duc de Souvagne beehrt die Taverne mit seinen Besuchen, worauf Walter besonders stolz ist.



    Das Besondere einer Taverne:


    Der Wirt einer Taverne wird Tavernenwirt genannt, hat das Tavernrecht inne. Dieses besondere Recht beinhaltete verschiedene Privilegien. Es wird vom jeweiligen Landesherrn verliehen. Danach hat der Wirt einer Taverne eine vollkommene Wirtschaft und nicht nur das öffentliche Schank- und Krugrecht.


    Er hat das das Herbergs- und Gastrecht sowie die Fremdenstallung, also die Versorgung und das Unterstellen der Zug- und Reittiere, sondern er darf ebenso Verlöbnismähler, Hochzeiten und sonstige festliche Mähler ausrichten.


    Der Wirt darf Bier, Wein und Branntwein ausschenken. Mit Wein werden Rechtsgeschäfte betrunken. Deutlich erkennbar an dem Weinkelch im Zunftschild.


    Zum Tavernrecht gehörte auch das Braurecht, das Brennrecht und die Backberechtigung, also das Recht, einen Backofen anzulegen und sein Brot selbst zu backen. Eine Tavernwirtschaft muss wandernde Handwerksgesellen gegen Geld oder handwerkliche Gegenleistungen beherbergen, er hat somit eine soziale Verpflichtung. Die Taverne ist oft der Mittelpunkt der Bewohner des Dorfes.


    Ein Wirt ohne Tavernrecht ist lediglich ein Zapfwirt.



    Bilder vom Wabbligen Walter:


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