Bündnisbestandteil – Katastrophenschutz - 27.07.203 n.d.A.

  • Bündnisbestandteil – Katastrophenschutz - 27.07.203 n.d.A.


    Als BKS (Bündnisbestandteil–Katastrophenschutz) werden die Abkommen des Souvagne-Alkena-Bündnisses bezeichnet, die eine sofortige Hilfsmaßnahme im Falle von Katastrophen regeln. Angewendet wird der BKS auf Ersuchen eines der Bündnispartner für gemeinschaftliche Hilfsmaßnahmen bei Natur- und sonstigen Katastrophen.


    Katastrophen sind durch elementare, technische oder von Personen ausgelöste Ereignisse, die in großem Umfang das Leib, Leben, Gesundheit der Bevölkerung, die Umwelt, das Eigentum und/oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung gefährden bzw. schädigen. Großschadensereignisse die von dem jeweiligen betroffenen Land nicht mehr mit eigenen Mitteln und Kräften bewältigt werden können bedürfen der sofortigen Hilfe des Bündnispartners.


    Ferner sind Katastrophen länger andauernde, größtenteils großräumige Schadenlagen, die mit der normalerweise vorgehaltenen Gefahrenabwehr wie Büttel, Gardisten, Heiler, nicht angemessen bewältigt werden können und die nur mit überregionaler Hilfe und zusätzlichen Ressourcen wie dem Militär sowie nicht-organisierte Bevölkerungsteile unter Kontrolle gebracht werden können. Allgemeingültig dabei ist, dass durch die Katastrophe wie etwa Erdbeben, Hochwasser, Waldbrände, die Infrastruktur (Straßen, Brücken, Wasserversorgung, Energieversorgung) beeinträchtigt und teilweise zerstört ist und/oder die örtlichen Hilfskräfte und Hilfsressourcen (wie Büttel, Gardisten, Feuerwehr, Tempel) selbst ge- und beschädigt sind.


    Offene und geschlossene Katastrophe


    Eine offene Katastrophe ist ein Großschadensereignis, bei dem eine Gruppe unbekannter Personen getötet wurde, über die es keine vorherigen Aufzeichnungen oder Zugehörigkeiten gibt. Bei diesen Ereignissen ist es schwierig, Angaben über die Zahl der Opfer, sowie deren personenbezogenen Daten zu erhalten.


    Eine geschlossene Katastrophe ist ein Großschadensereignis, bei dem eine Gruppe von Personen getötet wurde, die einer festen Personengruppe angehört (z.B. Gardisteneinheit). Handelt es sich um eine geschlossene Katastrophe, sind die personenbezogenen Daten meist vorhanden, beziehungsweise einfacher zu ermitteln. Möglich ist auch eine Mischform beider Katastrophenformen.


    Katastrophen können durch Naturgewalt, technisches oder personenbezogenes Versagen und durch Gewalt verursacht worden sein.


    Katastrophen:


    Dürre
    Hochwasser
    Überschwemmungen
    Sturmfluten
    Erdbeben
    Seebeben
    Massiver Wintereinbruch
    Vulkanausbrüche
    Waldbrände


    Missernten, Hungersnot
    Grubenunglück im Bergbau
    Seeunglück/Unfall in der Schifffahrt
    Luftunglück/Unfall in der Luftfahrt
    Dammbruch
    Explosionen
    Seuchen


    BKS-Amtsstuben


    Funktionaler Kern des BKS sind die BKS-Amtsstuben. Die BKS-Amtsstuben dienen als Kontaktstellen zwischen den Bündnisländern im Wege des Katastrophenschutzes und sind permanent mit Personal besetzt. Die Personalstärke beträgt mindestens 10 Mitarbeiter pro Schicht, darunter sind mindestens zwei Geistmagier, zwecks Sicherung der schnellstmöglichen Kontaktaufnahme und Informationsweitergabe.


    Auch Hilfegesuche von fremden Ländern, werden hier in Empfang genommen, gesichtet, gewertet und dem jeweiligen Staatsoberhaupt/Staatsoberhäuptern zur Entscheidung vorgelegt. Bei Bewilligung der Hilfsmaßnahme werden alle weiteren Vorgehensweisen von BKS-Amtsstube koordiniert.


    Hilfsmaßnahmen erfolgen je nach Bedarf in personeller und technischer Natur ebenso wie von Hilfsgeldzahlungen.