31.01.204 n.d.A. Entlobung von Prince Davet de Souvagne la Caille - Chevalier Silvano de Mancini

  • 31.01.204 n.d.A. Entlobung - Rücknahme der Verlobung
    von Prince Davet Salvatore de Souvagne la Caille und Chevalier Silvano Giovanni de Mancini





    Entlobung
    Rücknahme der Verlobung


    von


    Prince Davet Salvatore de Souvagne la Caille
    geboren am 02.12.146 n.d.A. in Beaufort, Souvagne


    und


    Chevalier Silvano Giovanni de Mancini
    geboren am 18.08.164 n.d.A. in Beaufort, Souvagne



    Mit heutigem Datum ist von seiner Majestät, Maximilien Rivenet de Souvagne, die vorgenannte Verlobung für nichtig erklärt worden.



    Hiermit wird rechtswirksam von unserer Person festgestellt, dass auf Wunsch von Prince Davet Salvatore de Souvagne la Caille die Verlobung aufgehoben wird.



    Grund der Entlobung:
    Die im Jahre 189 n.d.A. geschlossene Verlobung liegt nunmehr 15 Jahre zurück.
    Die Ausgangslage hat sich in der vierzehnjährigen Trennung verändert.


    Tritt ein Verlobter ohne wichtigen Grund von dem Verlöbnis zurück, so hat er dem anderen Verlobten, dessen Eltern und dritten Personen, die an Stelle der Eltern gehandelt haben, den Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleiden, dass sie in Erwartung der Eingehung der Ehe Aufwendungen gemacht oder Verbindlichkeiten eingegangen sind.


    Beispielhaft kommen hier nutzlos gewordene Aufwendungen für die Hochzeitsfeier und Einrichtung des Hausstands in Betracht. Dieselben Verpflichtungen zum Schadenersatz treffen den Verlobten, der durch sein Verschulden einen wichtigen Grund für den Rücktritt des anderen Teils setzt.


    Bei einvernehmlichen Unterbleiben der Heirat kann jeder Beteiligte von dem anderen die Herausgabe aller Geschenke fordern, die zum Zeichen des Eheversprechens gegeben worden sind.



    Beaufort, 31.01.204 n.d.A.
    Maximilien Rivenet de Souvagne