[Gesetz] Verbot von Prostitution

  • Verbot von Prostitution


    In Ledwick unterliegt Prostitution einem Verbot. Der Grund dafür liegt in der Vorbeugung von seuchenartigen Geschlechtskrankheiten wie der Syphilis, aber auch dem respektvollen Umgang mit den Angehörigen des eigenen Volkes. Menschen, die mit einer als unheilbar geltenden Krankheit infiziert sind, werden auf der Insel der Aussätzigen abgesetzt, von wo aus es keine Rückkehr gibt.


    Die Worte des Duca hierzu:


    "Geschlechtskrankheiten habe ich im Krieg zuhauf gesehen. Du weißt, dass einige davon Unfruchtbarkeit nach sich ziehen können und andere den Tod, manche auch Wahnsinn oder alles zusammen. Offene Geschwüre, die sich von den Genitalien aus auf dem ganzen Körper verbreiten und das Urinieren von Blut sind keine Dinge, die man leicht vergisst, wenn man sie einmal sehen musste.


    Es gibt hier weder Freudenhäuser noch ist es erlaubt, sich an Freudenmädchen und Lustknaben zu bedienen. Was nicht heißt, dass es sie nicht gibt, aber wir gehen streng dagegen vor. Eine Mätresse oder auch drei oder vier hingegen wären völlig in Ordnung. Das sind keine Huren, das sind gebildete Frauen aus gutem Hause und wenn sie dir zugewiesen sind, dann haben sie auch Order, sich ausschließlich um dein körperliches und auch seelisches Wohergehen zu kümmern. Sie leben mit am Hof des jeweiligen Adligen, haben Teil an seinem Wohlstand und ihr Leben ist nicht das Schlechteste. Oft genug entsteht dabei eine Liebesbeziehung, die einer Ehe nicht unähnlich ist und mancher Mann hat seine Mätresse am Ende tatsächlich geheiratet.


    In Monleone achte ich darauf, dass keine naridischen Verhältnisse herrschen. Jeder Mann und jede Frau hat Bedürfnisse und diese dürfen durchaus gestillt werden, aber auf eine Weise, die von Respekt voneinander zeugt, auch wenn es bei manch einem nur um das körperliche Verlangen gehen mag. Kein Mensch sollte Ware sein."


    Für die Ruspanti besteht eine Sonderregelung.

  • Sonderregelung für die Ruspanti

    Nicht unter das Gesetz zum Verbot der Prostitution fallen die Ruspanti. Aufgrund des Alters dieses Kults unterstehen seine Traditionen dem besonderem Schutz. Ruspanti sind daher nicht als Lustknaben zu werten. Im Vordergrund steht bei ihnen nicht der finanzielle Gewinn, sondern die religiöse Praxis. Im Rahmen ihres Kultes ist ihnen daher die unbezahlte und stets von beiden Seiten freiwillige Ausübung von Praktiken gestattet, welche auch intimer Natur sein können.


    Jedoch ist es den Ruspanti ausdrücklich untersagt, hierfür eine Bezahlung zu verlangen sowie es anderen Personen untersagt ist, ihnen eine Bezahlung anzubieten. Spenden sind ausschließlich in Form von Naturalien und vergleichbaren Erzeugnissen zu erbringen, nicht jedoch in pekuniärer Form. Das gilt auch für die Institutionen der Ruspanti, welche keine Geldspenden annehmen dürfen. Die Finanzierung des Kults erfolgt ausschließlich durch den Staat, um die rein geistige Ausrichtung der Ruspanti zu schützen.