• Almanischer Adel



    Inhaltsverzeichnis


    1 Almanischer Adel
    1.1 Was ist Adel?
    1.2 Rechte, Beschränkungen/Pflichten, Privilegien
    1.2.1 Feudalismus
    1.2.2 Grundherrschaft
    1.2.3 Herrensitz
    1.3 Bildung und Ausbildung des Adels
    1.4 Vorrechte des Adels
    1.4.1 Falknerei
    1.4.2 Wolfshund
    1.4.3 Pferde



    Almanischer Adel


    Was ist Adel?


    Der Adel ist eine gesellschaftliche Gruppe mit gesellschaftlicher Vormachtstellung, die Autorität und Herrschaft ausübt und diese in der Regel familiär tradiert. Der Herrschaftsanspruch des Adels gründete sich unter anderem auf Leistung, Erziehung und Abstammung. Der almanische Adel ist ständisch und feudalistisch organisiert. In solchen ständischen Systemen gelten für den Adel bestimmte Rechte, Privilegien, Pflichten und Verhaltenskodizes.


    Der Adel ist eine vergleichsweise geschlossene gesellschaftliche Schicht mit eigenen Lebensweisen, Umgangsformen und einem differenzierten Standesethos. Der Adel hebt sich in der Regel zunächst durch einen höheren Einfluss auf das öffentliche Geschehen, in Form einer militärischen Überlegenheit oder Leistung und höherer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, zumeist in Form von Grundbesitz von der gesellschaftlichen Umgebung ab.


    Daraus ergibt sich der Anspruch, diese auch politisch zu beherrschen. Diese gehobene Stellung ist erblich, woraus sich eine zentrale Bedeutung der Adelsfamilie ergibt.

    Eine besondere adelige Erziehung soll schon von Kindheit auf an möglichst umfassend auf das Tragen militärischer, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Verantwortung vorbereiten. Dies fußt auf der Idee des Adels, dem Bestreben nach einer Herrschaft der Besten, die sich am Gemeinwohl orientiert. Ausschlaggebend sei dabei neben der Tüchtigkeit auch die Tugendhaftigkeit der Person. Entsprechendes gilt auch für das Ideal des gerechten Herrschers.


    Dies ist allgemeingültige Annahme, im tatsächlichen Leben sieht die Umsetzung selbstverständlich häufig völlig anders aus.



    Rechte, Beschränkungen/Pflichten, Privilegien


    Feudalismus


    Die Almanische Gesellschaft ist eine Feudalgesellschaft. Die Feudalgesellschaft ist von der Ständegesellschaft zu unterscheiden, auch wenn sie meist Hand in Hand einhergehen.
    Feudalismus beschreibt eine hierarchische Konzeption zwischen Herr und Lehnsmann, das sich zwar vorrangig in der herrschenden Schicht bildet, und dahingehend ständische Elemente ausbildet (etwa die eines Adels) aber eine senkrechte Gliederung der Gesellschaft bildet, während der Stand eine Subkultur darstellt.


    Feudale Ordnung ist eine persönliche Beziehung zwischen zwei Personen. Ständische Ordnung ist eine funktionelle Beziehung.


    Ferner umfasst die feudale Ordnung vorrangig die Verteilung von Grund und Boden und deren Wertschöpfung. Sie beruht also auf der Basis einer landwirtschaftlich organisierten Gesellschaft, während Stände ein Phänomen einer arbeitsteilenden Gesellschaftsform darstellen.



    Grundherrschaft


    Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft ist die vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums/des almanischen Herrschaftsbereichs.
    Ein Grundherr ist ein Angehöriger des Adels. Er ist nicht nur Grundeigentümer oder Inhaber eines Lehens mit Verfügungsgewalt über das Land, sondern übt mit entsprechenden Verwaltern auch weitreichende Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus.


    Dem Grundherrn obliegt die rechtliche Verwaltung und Nutzungsvergabe von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und die Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse, wie der Büttel-Gewalt und der Gerichtsbarkeit, der Bestrafung bei Aufständen der zu Leistungen verpflichteten Untertanen. Er hat das Recht in religiösen oder besitzrechtlichen Fragen über seine Untertanen zu bestimmen.
    Der Grundherr verfügte über Patronatsrecht.


    Allerdings hat der Grundherr nicht nur für den Gehorsam seiner meist mittellosen Untertanen zu sorgen, sondern auch Schutz und Schirm zu gewähren!


    Die Grundherrschaft umfasst daher nicht nur eine mit dem Feudalismus zusammenhängende ländliche Wirtschaftsform, sondern eine Herrschafts- und Besitzstruktur, die alle Bereiche des Lebens beherrscht, wie z.B. Erbuntertänigkeit, Leibherrschaft, Schutzherrschaft, Gerichtsherrschaft und Dorfobrigkeit.
    Kriegspflicht setzte nicht zwingend die Leibherrschaft voraus.


    Die Untertanen stehen in unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnissen zum Grundherrn. Sie haben von dem Erwirtschafteten unterschiedliche Abgaben zu leisten und sind zu Frondiensten verpflichtet. Die Abgaben bestehen meist aus Naturalleistungen/Fruchtzins, die der Hofhaltung der Grundherrn geliefert werden müssen.


    Dienstpflichten, wie Arbeitsdienste, Leistungen und Bräuche durch Gewohnheitsrecht bestehen in jährlichen, wöchentlichen, täglichen Frondiensten oder zu bestimmten Ereignissen, wie der Abgabepflicht anlässlich eines Erbfalls in Familie des Erbuntertänigen oder Zahlungen u. ä. bei einer Eheschließung.
    In manchen Grundherrschaften besteht die Pflicht, die im Eigentum des Grundherrn stehende Mühle gegen Gebühr zu nutzen oder das in der grundherrschaftlichen Brauerei gebraute Bier zu kaufen.
    Die Form des Abhängigkeitsverhältnisses reicht vom reinen Pachtverhältnis über die Hörigkeit bis zur Leibeigenschaft.


    Wohlhabende Grundherren besitzen meist zahlreiche Dörfer mit den daraus zu erzielenden Einnahmen und Arbeitsleistungen.


    Jeder Grundherr hat Pflichten nach dem Grundsatz „Treue und Gehorsam gegen Schutz und Schirm“.
    Er soll den Abhängigen wirtschaftliche Grundsicherung und Unterstützung bei Krankheit, Missernten oder Katastrophen gewähren, Schutz vor dem Abwerben als Söldner für fremde Kriegsherren bieten und der Familie eine Bestattungsfürsorge zukommen lassen.


    Innerhalb seiner Herrschaft hat seine Verwaltung für den religiösen Frieden zu sorgen, Streit zu schlichten und Friedensbrecher mit Hilfe eines Schiedsgerichtes, wenn nötig zum Tode zu verurteilen.
    Der Grundherr besitzt in der Regel das Patronatsrecht, er kann die Geistlichen und die religiöse Ausrichtung seines Herrschaftsbereiches bestimmen oder einen Glaubenswechsel erzwingen.
    Das Eigentum des Grundherrn ist nur bedingt, denn er hat es als Lehen von einem höhergestellten Adligen erhalten, dem er dafür Kriegsdienste schuldet.
    Er ist sein Vasall.


    Zur Beurteilung des Feudalismus gehört auch die Beobachtung, dass ein Teil der Einnahmen des Feudalherrn wieder verteilt wird, als Geschenk an „treue“ Vasallen.


    Es ist nämlich Teil der Aufgabe des Feudalherrn, für Gerechtigkeit zu sorgen.
    Die Kette dieser abhängigen, mit Kriegsdienst verbundenen Lehen reicht hoch bis zum höchsten Herrscher, dessen Herrschaftsbereich letztendlich alles Land ist.



    Herrensitz
    Jede Grundherrschaft hat einen sogenannten Herrensitz. Dies ist zumeist eine Burg, ein Schloss oder Herrenhaus. Der Herrensitz beherbergt die Adelsfamilie des Inhabers der Grundherrschaft mit Verwaltern und den Bediensteten. Er ist zugleich der wirtschaftliche und verwaltungstechnische Mittelpunkt der Grundherrschaft.



    Bildung und Ausbildung des Adels


    Bildung und Erziehung unterliegen keinem festen Lehrplan, sondern beinhalten die Übung überlieferter Gewohnheiten.
    Die Sieben freien Künste:
    Die Freien Künste waren so bezeichnet, um sie gegenüber den praktischen Künsten als höherrangig zu bewerten.
    Als freier Mann galt, wer nicht zum Broterwerb arbeiten musste. Somit konnten nur solche Beschäftigungen würdig sein, die keine Verbindung mit Erwerbstätigkeit hatten.
    Man unterschied bei den Freien Künsten den Dreiweg der sprachlich und logisch-argumentativ ausgerichteten Fächer, die die Voraussetzung für jede Beschäftigung mit der Wissenschaft bilden, und den weiterführende Vierweg der mathematischen Fächer.


    Zum Dreiweg gehören:


    • Gramatik
    • Rhetorik
    • Dialektik/Logik


    Zum Vierweg gehören:


    • Arithmetik
    • Geometrie
    • Musik
    • Astronomie
    • Astrologie


    Zu den Sieben Freien Künsten wird die Erziehung mittels der Sieben Tüchtigkeiten geregelt.


    Die Sieben Tüchtigkeiten:


    • Fechten
    • Jagen
    • Reiten
    • Schwimmen
    • Schachspiel
    • Bogenschießen
    • Verseschmieden
    Auch die Kenntnis von Liedern, das Saitenspiel und das Lernen von Spruchweisheiten sind Bestandteil der Ausbildung.



    Vorrechte des Adels


    Die Jagd


    Die Jagd, auch Waidwerkgenannt gehört zu dem Privileg des Adels. Unterschieden wird hier zwischen der Hohen Jagd die dem Adel vorbehalten ist samt deren Hochwild, und der Nieder Jagd, auch Bürgerjagd genannt.


    Die Bürgerjagd/Nieder Jagd umfasst die Jagd auf kleinere Tiere wie Hasen, Federwild und Rehwild.
    Bezirke in denen der König/Fürst das Jagdrecht für sich alleine beanspruchte, werden als Wildbann bezeichnet.


    Die Hohe Jagd bezeichnet die Jagd auf Hohes Wild.
    Welches Wild tatsächlich zum Hoch- oder Niederwild zählt, ist abhängig von dem jeweiligen Adligen der über dieses Land gebietet.


    Meist zählen zum Hochwild:


    • Elche
    • Rotwild
    • Damwild
    • Muffelwild
    • Rehe
    • Gamswild
    • Stein- und Schwarzwild
    • Bären
    • Wölfe
    • Luchse


    Zum Federhochwild zählen:
    • Auer-
    • Birk-
    • Haselwild
    • Fasane
    • Schwäne
    • Trappen
    • Kraniche
    • Pelikane
    • Uhu
    • Adler


    Auch die zur Falknerei/Beizjagd verwendeten Falken sind Hochwild und somit als Jagdwild wie auch als Tier selbst dem Adel vorbehalten!



    Falknerei
    Diese prestigeträchtige Jagd-Form ist dem Adel vorbehalten. Sie ist kostspielig und erfordert eine große Anzahl an sehr gut geschultem Personal. Eine Falknerei ist ein Zeichen von Reichtum und Macht.
    Die Falknerei ist das Abrichten, die Pflege und das Jagen mit Hilfe eines Greifvogels, die Beizjagd. Feder- und Haarwild sind hierbei Ziel der Jagd. Trotz des Namens werden bei der Falknerei auch andere Greifvögel als Falken eingesetzt.


    Die Falknerei ist für Adlige aufgrund der dafür benötigten Kombination aus Willensstärke und Fürsorge eine ideale Vorübung für die Menschenführung.


    Versinnbildlicht ist der ideale Falkner somit auch ein idealer Herrscher.



    Wolfshund
    Der Wolfshund wird zur Jagd auf Wölfe und anderes Großwild eingesetzt. Sein Besitz ist dem hohen Adel (über Ritterstand) vorbehalten.


    Berichte über große Windhunde der Almanen tauchen in diversen alten Sagen auf, unter anderem auch in der folgenden Form:


    „Ich möchte Dir einen Rüden darreichen, den ich von einem Almanen überreicht bekam. Er hat riesige Gliedmaßen und ist als Begleiter einem kampfbereiten Manne gleichzusetzen. Darüber hinaus hat er den Verstand eines Menschen, und er wird Deine Feinde anbellen, niemals aber Deine Freunde. Er wird es einem jeden Menschen am Gesicht ablesen, ob er gegen Dich Gutes oder Schlechtes im Schilde führt. Und er wird sein Leben für Dich lassen.“



    Pferde


    Schlachtross
    Als Schlachtrösser, auch Streit- oder Kampfrösser genannt, werden Pferde bezeichnet, die im Kampf geritten werden.


    Diese Pferde stammten aus den edelsten Zuchten, sind bestens ausgebildet und in Anschaffung und Unterhalt teuer. Sie müssen in der Lage sein, das Gewicht eines schwer gepanzerten Reiters, oft auch das einer eigenen Panzerung zu tragen und gleichzeitig in der Lage sein, in der Angriffsformation die notwendige Geschwindigkeit zu erreichen, um die Gegner niederzureiten.


    Die erfolgreichsten unter ihnen werden, ähnlich wie die Helden oder deren Schwerter, glorifiziert. Diese Pferde müssen ständig trainiert und ausgebildet werden.


    Stehen Kriege oder Turniere bevor, werden sie geschont und nebenhergeführt – zum Reisen bevorzugt man in dem Fall bequemere Gangpferde, wie Zelter oder Tölter. Die meisten Schlachtrösser werden nur im Einsatz geritten.



    Kriegsross
    Neben der schweren Reiterei entwickelte sich durch die Erfindung der Repetierarmbrüste die leichterte Reiterei.


    Diese leichte bis gar nicht gepanzerten „Streitrösser“ – Kriegsrösser genannt, erfüllen die Anforderungen wendiger, schneller und temperamentvoller als die bisherigen schweren Schlachtrösser zu sein.
    Für diese Form der Reiterei werden Hengste bevorzugt, da diese viele der Schulsprünge in ihrem natürlichen Bewegungsrepertoire haben.



    Gangpferd – Zelter und Tölter
    Als Zelter bezeichnet man ein leichtes Reitpferd, das den besonders ruhigen und für den Reiter bequemen Zeltgang beherrschte.


    Als Tölter bezeichnet man ein Reitpferd, das den ebenfalls bequemen und ruhigen Gang des Tölt beherrscht.


    Die meisten Reittiere sind Zelter oder Tölter, da bei langen Reisen der Gang der Tiere für alle Reiter bequemer ist.


    Jedoch werden insbesondere Reisepferde und Pferde für Frauen und Geistliche auf diese bequeme Gangart gezogen und ausgebildet. Für adlige Frauen sind Seitssättel üblich, auf denen die Reiterin quer zum Pferd sitzt.


    Dadurch wurde das Sitzen schwungvoller, Gangarten wie Trab und Galopp waren unmöglich. Tölt kann jedoch sogar im Quersitz gesessen werden, da er keine Schwebephase hat.


    Auch ist es möglich, von zwei Zeltern eine Sänfte tragen zu lassen, während das zwischen zwei trabenden Pferden unmöglich wäre.


    Elegante Zelter dienen als Paradepferde für Fürsten und Priester. Zelter dienen nicht zum Kämpfen in der Schlacht; hierzu werden größere, schwerere Streitrösser oder Kriegsrösser eingesetzt, die nur drei Gangarten zu beherrschen brauchen.Die Veranlagung zu den Spezialgangarten ist bei Pferden vererbbar.
    Zelter und Tölter werden auch oft als Damenpferde beschrieben.