• Der Leibdiener



    Ein Leibdiener, auch Kammerdiener genannt, ist ein Mitglied des der Hausgesindes, der für seinen Herrn alle, fast alle oder bestimmte (häusliche) Pflichten erfüllt, die dieser nicht ausüben kann oder nicht ausüben möchte.
    Dazu gehören u.a. das Herauslegen der Kleidung, das Reinigen und Bügeln der Kleidung, die Rasur, die Frisur, ebenso die Maniküre, Einkäufe und Botengänge. Je nach Einteilung des Leibdieners ebenso Putzen, Waschen und auch in einigen Fällen das Kochen.


    Ebenso kommt es vor, dass Leibdiener den Haushalt ihres Herren als Wirtschafter führen, kurzum er führt all jene Tätigkeiten aus, die in der Ständegesellschaft höher stehenden Menschen als nicht standesgemäß
    ansehen.


    Der Arbeitstag eines Dieners dauert üblicherweise 17 Stunden, in Ausnahmefällen sogar mehr.
    Frei hat ein Leibdiener einen halben Tag pro Woche, zumeist am Sonntagnachmittag.


    Seit den Zeiten der ersten Früh- und Hochkulturen hat es Hausdiener gegeben, die in der Regel im Abhängigkeitsverhältnis der Leibeigenen oder Sklaverei untergeordnet waren, allerdings auch den sozialen Aufstieg als Freigelassene erlangen konnten.


    Ein Vertrautheits- oder Vertrauensverhältnis und die Einhaltung zeremonieller, höfischer Etikette haben dabei stets eine große Rolle gespielt und spielen es heute noch. Leibdiener haben unmittelbaren, sogar körperlichen Kontakt mit ihren Herrschaften. Eigenschaften wie Treue, Loyalität, Vertrautheit, Höflichkeit, Aufrichtigkeit, Diskretion, Verschwiegenheit und Gehorsam sind für einen Leibdiener essentiell. An den meisten Höfen, gleich ob Krone oder Lehnsherr sind die Leibdiener jene, die die das Privatleben ihres Herrn bis ins kleinste Detail kennen.