Verstümmelungs- und Todesstrafe

  • Verstümmelungs- und Todesstrafe



    Ist das Verbrechen schwer genug, kennt auch unsere Rechtsprechung keine Gnade, in solchen Fällen werden Verstümmelungs- oder sogar Todesstrafen verhängt.



    Verstümmelungsstrafe


    Zu den Leibesstrafen zählt das Verstümmeln einzelner Körperteile. Diese körperlichen Strafmaßnahmen sind dergestalt, dass sie das begangene Vergehen widerspiegeln. Einem Dieb oder Räuber wird z.B. die Hand abgeschlagen.


    Abstufungen dieser Strafe sind abhängig von der Schwere der Tat. So werden kleinere Diebstähle mit dem Abschlagen von Fingergliedern geahndet.


    Weitere Verstümmelungsstrafen sind das Abschneiden der Füße. Häufig zu verzeichnen sind das Abschneiden von Nase, Ohren oder Zunge sowie die Brandmarkung.


    Die gefürchtetste Verstümmelungsstrafe ist die Blendung der Augen.



    Todesstrafe


    Die Todesstrafe wir bei Kapitalverbrechen angewandt. Kapitalverbrechen ist ein Begriff für besonders schwere, mit dem Tode zu ahndende Straftaten. Die Bezeichnung leitet sich von Capitalis - das Haupt/den Kopf ab. Ein Kapitalverbrechen ist demnach ein Haupt- bzw. Kopfverbrechen, ein Verbrechen das einen den Kopf kosten kann und zur Dekapitation/Enthauptung ergo der Todesstrafe führt.


    Mit Kapital in Geldform hat der Begriff nichts zu tun.


    Mord, Vergewaltigung, Raub, Brandstiftung sind Kapitalverbrechen, die mit dem Tode bestraft werden.
    Verbrechen wie Entführung, Sodomie, Diebstahl und Raub, Aufruhr und Verrat und Vergiftung werden häufig mit dem Tode bestraft.


    Der Vollzug eines Todesurteils ist meinst eine öffentliche Hinrichtung, zwecks Abschreckung. Die Form der Todesstrafe ist ebenfalls abhängig von der Grausamkeit innerhalb des verübten Verbrechens.


    In Fällen, bei denen die Verbrechen die Todesstrafe fordern, jene aber aus unterschiedlichen Gründen nicht verhängt wird, ist die Ersatz-Strafmaßnahme das öffentliche Ausstechen der Augen.