Freibeuter-Vertrag
Heuer:
- 10.000 Taler pro Schiff
- Einmal aller fünf Jahre für jeden unter Vertrag stehenden Freibeuterkapitän das Anrecht auf eines der geenterten Schiffe
oder - eine Auszahlung im Wert eines gleichwertigen Schiffs
oder - eine Generalüberholung des alten in einem der souvagnischen Docks
- Zuzüglich ein Viertel der Ladung eines beschlagnahmten Schiffes
Rechte und Pflichten:
- Prisenrecht:
-Kontrollrecht
- Banngutrecht
-Blockaderecht gegenüber Schiffen unter neutraler Flagge
- Seebeuterecht gegenüber Schiffen unter feindlicher Flagge
- Führen der Souvagnischen Flagge, Fahren unter Souvagnischer Flagge
- Hafenrecht und Militärhafenrecht in Souvagne
- Gegenseitiger Schutz und Beistand - Marine und Freibeuter
- Die Seemeilengrenze der Staaten von 12 Seemeilen ist zu achten
(Ausnahmen werden auf der Karte verzeichnet).
- Schiffe neutraler Staaten dürfen unsere Hoheitsgewässer passieren nach einer Kontrolle
- Die Passage zwischen Souvagne und Naridien ist wesentlich breiter als 22 Kilometer. Solange die naridschen Schiffe an ihrer eigenen Küste entlang fahren dürfen sie passieren. Dies werten wir als friedliche Passage. Dringen sie in die 12 Meilenzone ein, werten wir das als Aggression. Solange sich Naridien friedlich verhält, wird sich Souvagne ebenso friedlich verhalten
Souvagne: 11.01.204 n.d.A.
Unterzeichnet:
Prince Ciel Felicien de Souvagne
Prince Davet Salvatore de Souvagne la Caille
Fynn Howell, Lynn Howell - Die Silberbärte
Bertha Hannah Stokes - Die fette Betty
Kai Alballo - Die blonde Kai
Arnold ter Nouwes - Einauge Arnold