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Kurzinfo Duc Maximilien Rivenet de Souvagne
Name: Duc Maximilien Rivenet de Souvagne
Volk: Almane
Fraktion: Souvagne
Alter: 50 Jahre
Größe: 175 cm
Gewicht: 70 kg
Haarfarbe: weiß
Augenfarbe: blau
Statur: schlank und trainiert
Beruf: Herrscher über das Großherzogtum Souvagne, Duc (Großherzog)
Herkunft: Beaufort
Derzeitiger Wohnort: Beaufort
Sprachen: Asameisch, Rakshanisch
Familienstand: verheiratet
Familie:
Ehefrau:
Duchesse Nathalie de Souvagne, geborene Comtesse de Grivois
Eheliche Kinder:
Dreux Gifford de Souvagne, Erstgeborener Sohn, 25 Jahre alt, 1. Kind
Gregoire Verrill de Souvagne, Sohn, 23 Jahre alt, 2. Kind
Olivie Solaine de Souvagne, Tochter, 18. Jahre alt, 3. Kind
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Erste Beifrau:
Minette de Thibodeau
(Mutter von Ciel)
Uneheliche Kinder/Bastard:
Ciel Felicien de Souvagne, unehelicher Sohn, 25 Jahre alt
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Zweite Beifrau:
Josette Leroux
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Maximiliens Aussehen:
Duc Maximilien Rivenet de Souvagne ist ein 50 Jahre alter Almane. Mit einer Körpergröße von 175 cm ist Maximilien durchschnittlich groß. Der Duc hat eine schlanke, trainierte Figur und achtet zudem auf seine Körperhaltung. Maximilien hat weiße lange Haare. Meist trägt er sie offen.
Seine Haut ist blass, wie es sich für seinen Stand geziemt. Selbst bei einem Aufenthalt im Freien achtet er stets darauf, sich nicht unnötig der Sonne auszusetzen um Farbe anzunehmen.
Die Augen des Duc sind von hellblauer Farbe. Seiner Blässe gegenüber steht seine Vorliebe für dunkle Kleidung, diese betont zusätzlich seine weiße Haut.
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Charakter und Mentalität
Leitsprüche:
"Der Edle verlangt alles von sich selbst. Der Primitive stellt nur Forderungen an andere."
"Eine Entscheidung für etwas ist auch immer eine Entscheidung gegen vieles andere."
Gedanken und Einstellungen
Tugenden
"Der Dienst am Herrn, Dienst am Glauben und der Minnedienst (Dienst an der Frau) sind die wesentlichen drei zu leistenden Ideale. Die Leitbegriffe dieser Inbegriffe sind Tugenden zu denen es jeweils gegensätzliche Untugenden bzw. Lasterhaft gibt.
Arbeitsamkeit/Fleiß
Beständigkeit/Verlässlichkeit
Demut
Dienstbereitschaft
Edler Stand
Ehre/Ansehen, Geltung, Würde
Guter Mut
Höflichkeit
Lebensfreude
Mannhaftigkeit/Kampfesmut, Tapferkeit
Maßhaltung/maßvolles Leben, Zurückhaltung, Mäßigung der Leidenschaften
Milde/Freigiebigkeit, Barmherzigkeit, Großzügigkeit
Reichtum
Schönheit/Stets auf die äußere Erscheinung achtend
Treue/Loyalität, Aufrichtigkeit
Verstand
Zucht/Anstand, Wohlerzogenheit
Grundwerte
Beständigkeit
Die Beständigkeit beeinflusst alle anderen Tugenden und bedeutet Berechenbarkeit in den Handlungen und das Festhalten am rechten Verhalten und Glauben, aber auch Vertragstreue
Lasterhafthaft:
Unbeständigkeit, Verhalten welches sich nicht in die höfische Vorstellung vom richtigen Leben einordnen lassen. Jene Lasterhaft sind dem Verrat verwandt!
Ehre
Ehre bedeutet gesellschaftliches Ansehen durch körperliche und geistige Eigenschaften und bestimmt das Sozialprestige Eures Verhaltens. Ehrgefühl wird Euch bereits früh durch höfische Erziehung vermittelt. Die Ehre des Einzelnen bestimmt inwieweit die Gesellschaft Verpflichtungen ihm gegenüber hat. Grundlage der Ehre sind persönliche Eigenschaften, edle Abstammung, Beweise der Kampfkraft und Männlichkeit.
Lasterhafthaft:
Schande, ein Zustand des gesunkenen Ansehens und des beschädigten Rufes. Dieser entbindet die Umgebung gegebene Eide einzuhalten oder anderen Tugenden zu folgen. Ehrloses Verhalten kann im schlimmsten Fall mit der Aberkennung des Adels einher gehen!
Edles Selbstgefühl
Der Edle vermeidet es, unehrenhafte Dinge zu tun, mit unehrenhaften Leuten oder solchen zweifelhaften Rufes zusammenzukommen oder Handel zu treiben!
Gerechtigkeit
Der Edle verzichtet darauf, sich einen in seinen Augen unfairen Vorteil zu verschaffen. Er nutzt eine Notlage nicht aus, und vermeidet es, andere zu übervorteilen!
Maßhaltung
Zentrale edle Tugend, sie steht über allen Tugenden. Sie bedeutet rechtes Maß zu halten, und den Mittelweg zwischen Exzess, Übertreibung und Passivität zu finden. Nur durch Maßhaltung wird richtiges und gutes Handeln erreicht.
Lasterhaft:
Maßlosigkeit, mangelnde Selbstbeherrschung
Zucht
Bestandteil der guten Erziehung, sie bedeutet Selbstbeherrschung und Moderation im eigenen Verhalten und ermöglicht das Zusammenleben am Hof!
Lasterhaft:
Unzucht, unerzogenes Verhalten und Kennzeichen unhöfischer Herkunft.
Ungezogene Gestik oder Sprache bringt Ausschluss aus der höfischen Gesellschaft!
Reinheit
Der Edle ist überwiegend keusch und betreibt zur Selbstveredelung eine Verehrung aus der Ferne für eine Edelfrau, die bereits durch Heirat mit einem anderen Adligen bereits vollständig unerreichbar für ihn ist! Die Ehe wird von unserer Person als besonders schützenswert erachtet.
Dienstbereitschaft
Unsere Person erwartet Dienstbereitschaft gegenüber ihrer Person, dem jeweiligen Herren, aber auch gegenüber Frauen, sowie Schutz der Armen oder Machtlosen! Dem höherrangigen Adel ist stets der entsprechende Respekt von dem niederen zu zollen, hinab bis zum gemeinen Volke!
Lasterhaft:
Verweigerung des Dienstes wird von unserer Person als Verrat gewertet!
Schutz
Edle wenden sich tätig gegen Unrecht, das von Gegnern ihres Standes ausgeübt wird. Ein Comte wird einen anderen Comte an seinen Stand und in seine Schranken verweisen, sollte ihm gewahr werden, dass dieser einen Händler verunglimpft oder beschimpft!
Nicht des gleichen Standes dagegen wäre ein Streit zwischen Fischhändlern.
Höflichkeit
Definiert das Verhalten bei Hof und außerhalb, bedeutet feine Manieren und gesitteter Umgang, besonders gegenüber Frauen! Der Edle ist in seinem Benehmen eher zurückhaltend und in keiner Weise auftrumpfend. Besondere Ehrerbietung genießen Geistliche und Frauen im Allgemeinen.
Lasterhaft:
Rüpelhaftigkeit, unkontrolliertes Benehmen, Fresssucht, Alkoholsuch, Ausschweifungen aller Art werden je nach Art des Vergehens abgestraft!
Milde
Großzügigkeit und Barmherzigkeit, aber auch das Verteilen von Besitz um dadurch Gefolgschaft sichern
Lasterhaft:
Geiz zeigt wessen Charakter diese Unperson ist. Sollte ein Edler diese Unart aufweisen, wird ihm bis zur Besserung von unserer Person jedwede Unterstützung gestrichen!
Barmherzigkeit
Ein Edler gibt freigiebig an in Not geratene. Er lässt Münzen an die Bettler an der Tempeltreppe austeilen, schenkt der armen Witwe ein Brot, lässt dem Veteranen eine Krücke schnitzen. Die vielleicht schwierigste Gratwanderung hier liegt darin, dass der Edle sich
1) nicht mit dem Armen gemein macht, sondern edle Distanz wahrt und zugleich
2) nicht herablassend oder herrisch auftritt.
Freundlicher Gleichmut, die in der Ausübung der Caritas die Umsetzung sowohl göttlichen Gebotes als auch des eigenen Selbstverständnisses verwirklicht, ist der Grundton seiner barmherzigen Handlungen!
Treue
Eine zentrale Tugend für Edle, beschreibt Loyalität und auch das Einhalten gegenseitiger Eide und Hilfsverpflichtungen gegenseitiger Art oder gegenüber der übergeordneten Instanz meiner Person oder des angebeteten Gottes!
Lasterhaft:
Untreue! Dieses Laster gefährdet das menschliche Zusammenleben in jeder Form.
Arbeitsamkeit
Übung und Aufbesserung der Kasse durch ständige Bewährungen durch Reisen und Kämpfe.
Lasterhaft:
Faulheit, ebenso das vernachlässigen der Herrschaftspflichten zugunsten des Liebeslebens als Edler!
Edler Stand
Die Geburt als Edler ist die Verpflichtung zu höfischem Verhalten!
Lasterhaft:
Assoziation mit schlechten Charakter und Hässlichkeit, Freund- und Buhlschaften mit unedlem Stand und unedler Herkunft. Die freundliche Distanz ist vom Edlen zu wahren!
Guter Mut
Beschreibt das Selbstbewusstsein insbesondere des edlen Menschen, den Stolz auf seine persönliche Tüchtigkeit. Er entwickelt sich aus dem Kriegerethos. Das Zeigen des guten Mutes auf Festen, aber auch in Schlachten überträgt sich auf die anderen Edlen!
Lasterhaft:
Klagen, als Edler klagt man nicht über Missstände, sondern versucht diese zu beheben! Das Zeigen schlechter Befindlichkeiten, ebenso der Zustand der verletzten Ehre hat nicht offen zur Schau getragen zu werden!
Glaube
Ein Edler ist kein Nihilist, er glaubt an einen der von meiner Person favorisierten Götter, sowie an den moralischen Kodex meiner Person und versucht diesen zu leben!
Mannhaftigkeit
Beschreibt kriegerische Tüchtigkeit und Kühnheit, sowie Mut im Kampf
Lasterhaft:
Zaghaftigkeit, Feigheit im Kampf, aber auch Angst vor materiellen Verlust sowie Angst vor Verletzung.
Schönheit
Äußere Schönheit als Ausdruck hoher Abkunft und des Heils, sowie innerer Tugend. Diese wird vor allem durch den Edlen durch angemessene Kleidung zum Ausdruck gebracht! Es geziemt sich nicht, sich gar bürgerlich oder gemein zu kleiden!
Lasterhaft:
Hässlichkeit, Verwahrlosung, das zur Schau stellen von Gebrechen, sowie Ausdruck von Trauer durch Missachtung des eigenen Körpers und der Kleidung! Hier sei von meiner Person auch gerade der Leibdiener des Edlen dazu aufgerufen, in einer schweren Stunde auf die Würde und Haltung seiner Herrschaft zu achten!
Verstand
Diese Tugend wird von jedem Edlen. Kontrolliert Euch, kontrolliert Eure Emotionen, was Euch durch den Kopf geht, hat man nicht an Eurem Gesicht abzulesen, es sei denn Ihr wünscht dies!
Lasterhaft:
Torheit, Dummheit. Der Feind aller anderen Tugenden ist der Verlust der Selbstkontrolle. Ebenso ein Feind vor allem junger Edler ist Handlung durch mangelnde Reife!
Demut
Kurzum erläutert Bescheidenheit, Gnade, Barmherzigkeit gegenüber anderen Menschen!
Lebensfreude
Meine Person erwartet eine heitere Lebensgrundeinstellung.
Reichtum
Ist die Grundlage eines jeden Edlen. Reichtum sorgt für Ansehen, für die Ausrüstung eines erfolgreichen Kämpfers, Reichtum bietet die Möglichkeit, Geschenke zu politischen Zwecken zu machen - kurzum Reichtum ist ebenso die Grundlage Eurer Macht, seid Euch dessen stets gewahr!"
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Höfisches Benehmen
"Als Edler habt Ihr am Hof wohlerzogen aufzutreten, darunter fallen folgende Punkte:
-Sich um gelangweilte Damen kümmern und ihnen Kurzweil verschaffen
-Mit anderen Adligen spielen, Boccia, Schach oder ähnliches
-Manierliches Verhalten, vor allem manierliches Essen
-Gesandte nie warten lassen, falls doch, diese bewirten lassen
-Adlige, die zu Besuch kommen, immer zuvorkommend behandeln
-Feindliche Gesandte immer zuvorkommend behandeln und dafür Sorge tragen, dass diese nicht umkommen
-Bedrängte Edle mit Zunge und Schwert schützen
-Im Kampf tapfer seinen Mannen voranschreiten
-Stets die Bereitschaft haben, seine Ehre und die seines Herrn und seiner Dame notfalls mit dem Schwert zu verteidigen!
Gewandung
Von einem Edlen ist es in jedem Fall zu erwarten, dass er zu höfischen Zwecken passende Gewandung mitführt. Für einen Chevalier/Ritter heißt dies, dass er mindestens unter der Rüstung gut gekleidet ist und eventuell auch zusätzliche Gewandungsstücke mitführt, um an einem Bankett nicht in Rüstung auftreten zu müssen. Chevalier die stets vollgerüstet in Rüstung herumlaufen, wirken auf meine Person lächerlich! Meiner Person verfügt über eine eigene Hofgarde, selbsternannte Aushilfskräfte sind nicht von Nöten!
Die Kleidung bietet eine gute Möglichkeit, sowohl Modebewusstsein, Stand als auch Reichtum durch die Verwendung teurer Materialien wie Brokat und Seide zum Ausdruck zu bringen. Die Kleidung eines Edlen sollte stilsicher zusammengestellt sein.
Futter der Gewandung
Ein echtes ritterliches Gewand soll gefüttert sein, vor allem der Wappenrock, am besten in einer Komplementärfarbe oder in einer der Wappenfarben. Gefütterte Kleidung fällt sehr viel besser, vor allem bei langen Kleidungsstücken und wirkt schon dadurch sehr viel edler was unseren Augen schmeichelt.
Kopfbedeckung
Diese ist dem niederen Edlen und Gemeinen empfohlen! Eine passende Kopfbedeckung macht sich immer gut. Es gibt viele Gründe dafür, etwa der Straßenstaub, die Sonne, Läuse und anderes Ungeziefer. Hier gibt es viele Möglichkeiten, etwa ein Chaperon, eine Gugel, einen Strohhut, wie er, einen Fez, oder viele andere. Selbstredend darf natürlich jeder Gemeine und Edle sein Haar offen tragen und zur Schau stellen, solange dieses sauber und gepflegt ist.
Ungezieferbefall führt zum Verweis vom Hof!
Der Wappenrock des Chevalier
Das Wappen steht für den Ruhm des Ritters, so edel oder verdorben dieser auch sein mag. Jeder Ritter hat ein persönliches Wappen inne, an dem er erkannt werden kann und das er stolz auf seiner Brust auf dem Wappenrock zu tragen hat!
Leider sieht man als Wappenrock oft einfach einen an den Seiten offenen Lappen mit einem Kopfloch. Dies wird von meiner Person am Hofe nicht als Deklaration des Standes akzeptiert!
Ein guter Chevalier legt ein besonderes Augenmerk und viel Wert auf Stoff, Schnitt und Ausstattung seines Wappenrocks.
Falsche Ärmel, Leinen oder Wollstoff in den Wappenfarben, gefüttert mit kontrastierendem Stoff, das Wappen entweder direkt aufgestickt oder aus Stoff ausgeschnitten und dann auf Stoff aufgenäht, maßgeschneidert oder zumindest mit Bändern an den Rumpfseiten versehen, damit man ihn eng anliegend tragen kann, und natürlich ein Reitschlitz bis zum Schritt, damit man auch bequem auf dem Pferd sitzen kann und der Kontraststoff hervor lugt, um einige Beispiele zu benennen.
Wappen
Der Chevalier hat am Hofe eine Gewandung zu tragen, auf der sein Wappen klar erkennbar ist. Dies gilt für alle Edlen, deren Gesicht meiner Person nicht bekannt ist!
Tischsitten bei Hofe wie bei den Edlen
Die Beaufsichtigung des Hofpersonals als Edler, um den Empfang von Gästen und um die Bedienung an der Herrschaftlichen Tafel.
Die Regel lehrt Euch, wie Ihr die Leute bei der Mahlzeit in Eurem Hause setzen sollt. Lasst alle adeligen Mitglieder der Hofgesellschaft und die Gäste auf beiden Seiten der Tische zusammensitzen, soweit es möglich ist und nicht hier vier und dort drei.
Und Ihr selbst sollt immer in der Mitte des Herrschaftstisches sitzen, damit Eure Gegenwart als Herr beziehungsweise als Herrin allen sichtbar ist und damit ihr nach der einen Seite und nach der anderen Seite die ganze Bedienung überblicken und auch die Fehler sehen könnt.
Sorgt dafür das Ihr jederzeit zwei Aufseher an der Tafel habt, die die Mahlzeit überwachen während Ihr zum Essen Platz genommen habt.
Gebt Befehl das Euer Marschall persönlich die Hofgesellschaft beaufsichtigt, insbesondere im Saal, und das er die Leute draußen und drinnen höflich anhält, ohne Streit oder Lärm oder hässliche Worte.
Bei jedem Gang soll er die Diener aufrufen, in die Küche zu gehen, und er selbst soll bis hin zu dem Truchsess vor eurem Platz gehen, bis Euch Euer Essen vorgesetzt ist und dann soll er sich mitten im Saal an die Stirnwand stellen und soll darauf sehen, das die Diener ordentlich und ohne Lärm mit dem Essen überall durch den Saal bis zu denen gehen die dazu ernannt sind, das Essen auszuteilen, so dass niemand beim Austeilen und Bedienen gegen die Ordnung bevorzugt wird.
Und Ihr selbst sollt die Bedienung im Auge behalten, bis die Speisen im Saal verteilt sind.
Dann widmet Euch Eurem Essen und veranlasst, das eure Schüssel wiedergefüllt und ganz vollgemacht werde, besonders bei den Zwischengängen damit Ihr auf höfische Weise aus Eurer Schüssel nach rechts und links und an eurem ganzen Herrentisch austeilen könnt und wo Ihr sonst wollt. Alle sollen das selbe bekommen was Ihr vor Euch habt.
Esst nicht das Brot bevor der erste Gang auf den Tisch kommt, sonst werdet Ihr für unbeherrscht gehalten.
Steckt nicht ein so großes Stück in Euren Mund, das die Krumen rechts und links herausfallen, sonst werdet Ihr als Fresser angesehen. Schluckt das was Ihr im Mund habt, nicht herunter, bevor es gut gekaut ist, damit Ihr Euch nicht verschluckt. Trinkt erst wenn Eurer Mund leer ist, sonst hält man Euch für einen Säufer. Sprich nicht mit vollem Munde!
Den edlen Herren sei gesagt, man solle nicht zu nah an die Dame heranrücken und in ihrer Gegenwart das grobe und unziemliche unterlassen!"
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Beifrauen, der weibliche Günstling
Die Beifrau des Duc – Großherzogs wird diese erst dann, wenn sie offiziell der Duchesse am Hof vorgestellt wurde.
Die Beifrau eines Edlen, wenn sie offiziell der Ehefrau vorgestellt wurde.
Beifrauen erhalten eine Wohnung und jährliche Zahlungen aus der Hofkasse oder Familienkasse. Sie sollen als schöne, gebildete, geistreiche Gastgeberin den Hof zum beachteten Mittelpunkt des Landes machen oder der Adelsfamilie Ehre bringen. Die volle Laufbahn einer erfolgreichen Beifrau reicht vom Status einer Frau in ungefestigter Standesposition zwischen Bürgertum und niedrigem Adel bis zur Heirat in den hohen Adel oder des Duc.
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Bastarde
Bastard ist die Bezeichnung für ein uneheliches Kind, welches von einem Adligen in außerehelicher Verbindung gezeugt und von ihm rechtlich anerkannt wurde.
Die Bezeichnung betrifft vor allem Söhne, die mit Frauen niederen Standes gezeugt werden, mit denen der adelige Vater in der Regel nicht verheiratet ist.
Bastarde behalten normalerweise den Stand ihrer Mutter und haben nicht die Privilegien der ehelichen Kinder.
Sie sind vom adligen Vater aber rechtlich anerkannt und berechtigt, dessen Wappenbild zu führen, jedoch nur unter Beifügung eines Bastardfadens oder eines entsprechenden, die Unehelichkeit anzeigenden Beizeichens.
Ist jedoch die Gemahlin eines Adligen unfruchtbar oder verstarben alle seine Nachkommen vorzeitig, so kann ein Bastard die Erbfolge antreten, so wie ein Edler auch andere nahe Verwandte als seinen Erben einsetzen kann.
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Ammen
Ammen haben eine Sonderstellung innerhalb des Hausgesindes inne. Sie sind mit besonderer Höflichkeit und mit gebotenem Respekt zu behandeln!
Da edle Mütter sich als die geborenen Dauerpflegepersonen früh von ihren Kleinstkindern verabschieden und an ihrer Stelle die Ammen ihren Platz einnimmt.
Ammen sind meist fester Bestandteil des Hausgesindes.
Daraus ergibt sich für die heranwachsenden Kinder oft eine respektbetonte soziale Distanz zur leiblichen Mutter, hingegen zur vertrauten Amme eine intime soziale Nähe, was unsere Person dazu veranlasst diese besonders unter Schutz zu stellen.
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Duc Maximilien Rivenet de Souvagne regiert mit gütiger, aber fester Hand über Souvagne. Er ist ein eher friedliebender Mann, der das Wissen, die Wissenschaft, sowie die schönen Künste verehrt. Aus diesem Grund rief er auch die Akademie der freien Künste ins Leben.
Duc Maximilien Rivenet de Souvagne erachtet seinen Stand als eine Bestimmung und gottgegeben. Der Adel hebt durch einen höheren Einfluss auf das öffentliche Geschehen, in Form einer militärischen Überlegenheit oder Leistung und höherem wirtschaftlichen Potential, zumeist in Form von Grundbesitz von der gesellschaftlichen Umgebung ab.
Daraus ergibt sich der Anspruch, diese auch politisch zu dominieren. Diese gehobene Stellung ist, erblich, woraus sich eine zentrale Bedeutung der Familie ergibt.
Spezielle adelige Erziehung soll schon seit der Kindheit möglichst umfassend auf das Tragen militärischer, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Verantwortung vorbereiten.
Dies basiert auf der Idee der Aristokratie, also dem Bestreben nach einer Herrschaft der Besten, die sich am Gemeinwohl orientiert. Ausschlaggebend ist dabei neben der Tüchtigkeit, Tapferkeit auch die Tugendhaftigkeit der Person.
Entsprechend gilt für Duc Maximilien Rivenet de Souvagne das Ideal des gerechten Herrschers.
Fest neben dieser Ansicht ist bei Duc Maximilien Rivenet de Souvagne gedanklich die Überzeugung des feudalistischen System verankert. Ein jeder wurde in seine Bestimmung hinein geboren. Die einen wurden zum Herrscher geboren, die anderen als Domestiken.
In seinem Amt als Duc versucht er stets all seinen Untertanten gegenüber gerecht zu werden, selbst wenn dies einmal eine harte Entscheidungen erfordern sollte. Maximilien folgt dem feudalistischen Grundsatz „Treue und Gehorsam gegen Schutz und Schirm“.
Diese Pflicht seine ihm unterstellten Schutzbefohlenen und Abhängigen gegenüber nimmt der Duc sehr ernst. Der Hierarchie hinab folgend vom Marquis (Landgraf), dem Comte (Freiherr) und dem Chevalier (Ritter), ebenso wie dem gemeinen Volk.
Ein jeder darf und kann sich an seinen Duc in Sauvagne wenden und kann um eine persönliche Audienz bitten, oder einer öffentlichen Audienz beiwohnen um seine Bitte dem Duc vorzutragen.
Als oberste Macht in Sauvagne wird der Adel hierarchisch als Verwalter seiner Güter eingesetzt.
Seinen Abhängigen gewährt er wirtschaftliche Grundsicherung, Unterstützung bei Krankheit, Missernten oder Katastrophen. Auch wird den Abhängigen eine Bestattungsfürsorge zukommen lassen.
Innerhalb seines Herrschaftsbereichs sorgt er für Frieden, er schlichtet Streit und verurteilt Friedensbrecher mit Hilfe eines Schiedsgerichtes, falls notwendig sogar zum Tode.
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Feudalistische Grundherrschaft
Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft ist die vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums/des almanischen Herrschaftsbereichs.
Ein Grundherr ist ein Angehöriger des Adels. Er ist nicht nur Grundeigentümer oder Inhaber eines Lehens mit Verfügungsgewalt über das Land, sondern übt mit entsprechenden Verwaltern auch weitreichende Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus.
Dem Grundherrn obliegt die rechtliche Verwaltung und Nutzungsvergabe von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und die Ausübung öffentlich-rechtlicher Befugnisse, wie der Büttel-Gewalt und der Gerichtsbarkeit, der Bestrafung bei Aufständen der zu Leistungen verpflichteten Untertanen. Er hat das Recht in religiösen oder besitzrechtlichen Fragen über seine Untertanen zu bestimmen.
Der Grundherr verfügte über Patronatsrecht.
Allerdings hat der Grundherr nicht nur für den Gehorsam seiner meist mittellosen Untertanen zu sorgen, sondern auch Schutz und Schirm zu gewähren!
Die Grundherrschaft umfasst daher nicht nur eine mit dem Feudalismus zusammenhängende ländliche Wirtschaftsform, sondern eine Herrschafts- und Besitzstruktur, die alle Bereiche des Lebens beherrscht, wie z.B. Erbuntertänigkeit, Leibherrschaft, Schutzherrschaft, Gerichtsherrschaft und Dorfobrigkeit.
Kriegspflicht setzte nicht zwingend die Leibherrschaft voraus.
Die Untertanen stehen in unterschiedlichen Abhängigkeitsverhältnissen zum Grundherrn. Sie haben von dem Erwirtschafteten unterschiedliche Abgaben zu leisten und sind zu Frondiensten verpflichtet. Die Abgaben bestehen meist aus Naturalleistungen/Fruchtzins, die der Hofhaltung der Grundherrn geliefert werden müssen.
Dienstpflichten, wie Arbeitsdienste, Leistungen und Bräuche durch Gewohnheitsrecht bestehen in jährlichen, wöchentlichen, täglichen Frondiensten oder zu bestimmten Ereignissen, wie der Abgabepflicht anlässlich eines Erbfalls in Familie des Erbuntertänigen oder Zahlungen u. ä. bei einer Eheschließung.
In manchen Grundherrschaften besteht die Pflicht, die im Eigentum des Grundherrn stehende Mühle gegen Gebühr zu nutzen oder das in der grundherrschaftlichen Brauerei gebraute Bier zu kaufen.
Die Form des Abhängigkeitsverhältnisses reicht vom reinen Pachtverhältnis über die Hörigkeit bis zur Leibeigenschaft.
Wohlhabende Grundherren besitzen meist zahlreiche Dörfer mit den daraus zu erzielenden Einnahmen und Arbeitsleistungen.
Jeder Grundherr hat Pflichten nach dem Grundsatz „Treue und Gehorsam gegen Schutz und Schirm“.
Er soll den Abhängigen wirtschaftliche Grundsicherung und Unterstützung bei Krankheit, Missernten oder Katastrophen gewähren, Schutz vor dem Abwerben als Söldner für fremde Kriegsherren bieten und der Familie eine Bestattungsfürsorge zukommen lassen.
Innerhalb seiner Herrschaft hat seine Verwaltung für den religiösen Frieden zu sorgen, Streit zu schlichten und Friedensbrecher mit Hilfe eines Schiedsgerichtes, wenn nötig zum Tode zu verurteilen.
Der Grundherr besitzt in der Regel das Patronatsrecht, er kann die Geistlichen und die religiöse Ausrichtung seines Herrschaftsbereiches bestimmen oder einen Glaubenswechsel erzwingen.
Das Eigentum des Grundherrn ist nur bedingt, denn er hat es als Lehen von einem höhergestellten Adligen erhalten, dem er dafür Kriegsdienste schuldet. Er ist sein Vasall.
Zur Beurteilung des Feudalismus gehört auch die Beobachtung, dass ein Teil der Einnahmen des Feudalherrn wieder verteilt wird, als Geschenk an „treue“ Vasallen.
Es ist nämlich Teil der Aufgabe des Feudalherrn, für Gerechtigkeit zu sorgen.
Die Kette dieser abhängigen, mit Kriegsdienst verbundenen Lehen reicht hoch bis zum höchsten Herrscher, dessen Herrschaftsbereich letztendlich alles Land ist.
Das Amt des Herrschers in Souvagne bekleidet Duc Maximilien Rivenet de Souvagne.
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Herrschaftlicher Herrensitz
Jede Grundherrschaft hat einen sogenannten Herrensitz. Dies ist zumeist eine Burg, ein Schloss oder Herrenhaus. Der Herrensitz beherbergt die Adelsfamilie des Inhabers der Grundherrschaft mit Verwaltern und den Bediensteten. Er ist zugleich der wirtschaftliche und verwaltungstechnische Mittelpunkt der Grundherrschaft.
Der Herrensitz von Duc Maximilien Rivenet de Souvagne ist in Beaufort, der Hauptstadt der Souvagne.
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Herrschaftsbereich
Souvagne
Die Souvagne ist ein Herzogtum, was sich aus dem Krieg gegen die Handelsallianz größtenteils zurückkhält. Im Übereinkommen mit Ledwick, der hohen Mark und Ehveros stellt die Souvagne viel Geld und landwirtschaftliche Erzeugnisse zur Verfügung. Ritter an der vordersten Front aus der Souvagne sind daher äußerst selten.
Die Souvagne erinnert ein wenig an die nord-französische Provinz Champagne.
Der Großherzog der Souvagne wird im asameischen Dialekt der Savagne auch Duc genannt. Der Landgraf wird Marquis, der Freiherr Comte und der Ritter als Chevalier bezeichnet. Französische Namen (sowohl für Orte, als auch für Familien) sind in der Souvagne daher die Regel.
Duc Maximilien Rivenet de Souvagne ist ein sehr gebildeter Herrscher, der eine große Leidenschaft in der Förderung der freien Künste hat und deswegen eine „Akademie der freien Künste“ ins Leben gerufen hat. Von allen Herrschern ist er der Gemäßigte und zeichnet sich durch seinen friedlichen Charakter aus. Sein Sitz ist in Beaufort, der Hauptstadt der Souvagne.
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Namensrecht
Adel und Name werden nur im Mannesstamm bei ehelicher Abstammung vererbt. Nichtadelig geborene Damen können den Adel durch Heirat mit einem adeligen Herrn erwerben, ihn aber nicht an einem zweiten Ehemann oder Kindern aus der Verbindung mit einem Nichtadeligen weitergeben.
Nichtadelige Herren erwerben den Adel durch Heirat mit einer Adeligen Dame nicht.
Eine Adoption nobilitiert nicht.
Durch Willenserklärung kann auf die Zugehörigkeit zum Adel - unwiderruflich - verzichtet werden.
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Adelserwerb
Der Adel kann auf nachfolgende Weise erworben werden:
1.
Durch Übertragung innerhalb der Familie
A - vom adligen Vater auf das Kind im Wege der ehelichen Geburt
B – vom adligen Mann auf die nicht adelige Frau im Wege der Eheschließung
C – vom adeligen Vater auf das Kind im Wege der Legitimierung
2. Durch Gnadenakt meiner Person
A – Verleihung des erblichen Adels durch meine Person (Adelsverleihung)
B – Verleihung des erblichen Adels durch meine Person im Wege der Legitimierung
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Legitimierung durch meine Person – ohne Eheschließung der Eltern
Die Legitimierung legitimiert ein unehelich geborenes Kind auch ohne Eheschließung der Eltern. Je nach Entscheidung meiner Person bewirkt die Legitimierung die teilweise oder völlige Gleichstellung des Legitimierten.
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Legitimierung durch meine Person – mit nachträglicher Eheschließung der Eltern
Durch die Eheschließung eines adeligen Mannes mit der Mutter seines vorehelich gezeugten Kindes erlangt dieses Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes. Und damit selbstverständlich auch den Familiennamen des Vaters und dessen adeligen Stand. Damit verbunden ist der Erhalt des Adels und der Adelsbezeichnung.
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Persönlicher Adel
Neben der Verleihung durch Geburt des Adels gibt es noch den persönlichen Adel. Der persönliche Adel wird von meiner Person verliehen. Dieser Adel ist an den geadelten gebunden und daher nicht vererblich.
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Adelsverlust
Adelsverlust tritt in folgenden Fällen ein:
-Durch Verheiratung einer adeligen Frau mit einem nichtadeligen Mann
-In Folge strafgerichtlicher Verurteilung aufgrund eines Kapitalverbrechens.
Dieser Adelsverlust - Adelsentsetzung genannt, erstreckt sich nicht auf den Ehegatten und die bereits geborenen Kinder
-Durch Adelsverzicht
-Durch Adelsverschweigung. Einige Städte und Zünfte lehnen eine Aufnahme von Adeligen prinzipiell ab oder fordern vor einer Aufnahme bzw. vor Erteilung des Stadtbürgerrechts die Niederlegung des Adels. Überwindet ein Adeliger durch Verschweigung seines Adels die Zugangsbarriere, so führte dies zum Adelsverlust!
-Mit der Ausübung niederer Gewerbe
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Adelsanmaßung
Unbefugter Gebrauch des Adels oder eines bestimmten Adelstitels ist unter Strafe gestellt.
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Adelsverzicht
Ein Verzicht auf den Adel ist möglich. Der Verzicht bedarf der ausdrücklichen und förmlichen Erklärung des Verzichtenden gegenüber meiner Person und meiner Genehmigung. Somit ist der Adelsverzicht aufgrund krimineller Handlungen wie Erpressungen vorgebeugt.
Der Adelsverzicht ist persönlicher Natur und erstreckt sich nicht auf die bereits gezeugten Kinder oder die Ehefrau.
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Suspension des Adels
Durch Ausübung eines niederen Gewerbes tritt der Verlust des Adels ein. Der Gebrauch des Adelstitels durch die Übernahme niederer, bloß in Handarbeit bestehender Lohndienste, durch die Ausübung eines Gewerbes bei offenem Kram und Laden, oder eines eigentlichen Handwerk tritt die Suspension des Adels in Kraft.
Rein körperliche Arbeit, persönliche Bedienung oder unmittelbarer Verkehr mit Publikum entspricht nicht der Würde des Adels.
Wesentlich für die Entscheidung ist die Art der Ausübung der beruflichen Tätigkeit.
Die Suspension gilt vorrangig für die Dauer der ausgeübten Tätigkeit und erstreckt sich weder auf die Ehefrau noch auf die Kinder.
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Verdunkelter Adel
Verdunkelter Adel ist Adel der über zwei Generationen nicht mehr geführt wurde.
Grundsätzlich kann der Adel nach Recht durch Nichtgebrauch nicht verloren gehen. Dies bedeutet seine Wiederaufnahme auch nach langem Nichtgebrauch ohne obrigkeitliche Genehmigung zulässig ist.
Wenn der Adel nicht mehr bekannt ist, ist sein Nachweis erforderlich.
War der Adel, verdunkelt, somit über zwei Generationen nicht mehr geführt worden, und möchte die Familie ihn wieder führen, dann hat der Proband die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Adelsführung zu beweisen.
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Adoption
Durch die Adoption erlangt das Wahlkind die rechtliche Stellung des Kindes des Annehmenden und damit auch dessen Familiennamen.
Der Adel und damit das Recht auf Führen der Adelsbezeichnung werden damit allerdings nicht auf das Kind übertragen, da eine private Verfügung über den Adel nicht möglich ist.
Jede Adelsübertragung, ob nun auf einen adeligen oder einen bürgerlichen Adoptierten,- bedarf meiner ausdrücklichen Genehmigung.
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Lehenartikel
Wird mit der Verleihung eines Wappens auch der Lehenartikel verliehen, so sichert dies dem Empfänger das Recht der Lehensfähigkeit zu.
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Ehrenkodex des sauvagnischen Adels
1.
Geistig-moralische Werte
Respekt gegenüber anderen philosophischen Traditionen (gleichgültig welcher philosophischen Weltanschauung der oder die Adelige angehöre, hoher Stellenwert der Würde der Person, Kultivierung der Ehrenhaftigkeit, Wort halten, Verpflichtungen erfüllen.
2.
Familiäre Werte
Förderung von Familiensinn und Familienverband, Betrachtung der Familie als Ausgangspunkt der Gesellschaft, Würdigung der Ehe, Schutz des kulturellen Erbes, Erinnerung an die Verstorbenen, Erhaltung der Familientraditionen, familiäre Solidarität, Achtung zwischen den Generationen.
3.
Gesellschaftliche Werte
Den Sinn der Freiheit darin zu sehen, Herausragendes anzustreben, Verantwortung zu übernehmen und uneigennützig zu dienen, Berufung zur Verantwortung, zur Führung zum Wohl aller und nicht um der eigenen Vorteile willen, Aufrechterhaltung des Geistes des Dienens, Erwerb von Sprachkenntnissen, Profession statt Mittelmäßigkeit, Pflege der Haltung, die sich nicht an unmittelbarem Profit und an Macht orientiert, sondern am Nutzen für die Gesellschaft, Verantwortung aus der Geschichte, Unternehmergeist und Mut zur Opferbereitschaft, Bürgersinn und gemeinwohlorientiertes Handeln, Sorge um das Wohlergehen anderer, insbesondere Schwächerer, Wahrung der Höflichkeit, Etikette und entsprechender Umgangsformen, Verwurzelung in der örtlichen Gemeinde, Verbundenheit mit Grund und Boden, Heimatsinn, Schutz der Umwelt, Bewahrung der natürlichen Ressourcen sowie Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft, Vorbildhaftigkeit.
***
Glaube:
Ainuwar, Ardemia, Xerzai
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Fähigkeiten
Ausbildung eines Adligen
Grammatik
Rhetorik
Logik
Arithmetik
Geometrie
Astronomie
Musik
Übungen in überlieferten Gewohnheiten
Fechten
Jagen
Reiten
Schwimmen
Schachspiel
Bogenschießen
Verseschmieden
Saitenspiel
Kenntnisse von Liedern
Erlernen von Spruchweisheiten
**
Schwertkampf
Maximiliens Interessen sind Fechten und dort besonders der Schwertkampf. Der Schwertkampf oder das Schwertfechten genannt ist eine von akkuraten Techniken geprägte Kampfkunst.
Ausgebildet wurde der Duc in:
-Bloßfechten, Schwertkampf ohne Rüstung
-Harnischfechten, Schwertkampf in Rüstung
-Messerfechten, Kampf mit dem langen Messer, vergleichbar einem kurzen, einschneidigem Schwert oder Säbel
-Ringen am Schwert, der Kampf an der Waffe, bei dem eine freie Hand oder ein Bein zum Ringen benutzt wird. Jeweils Bestandteil des Bloß- und Harnischfechtens
-Rossfechten, Schwertkampf zu Pferd
-Schwert & Schild, Schwertkampf mit Faustschild und Stechschild
-Ergänzend zu den v.g. Waffengattungen lernt er den Umgang mit dem Scheibendolch und einigen Stangenwaffen.
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Bildung und Ausbildung des Adels
Bildung und Erziehung unterliegen keinem festen Lehrplan, sondern beinhalten die Übung überlieferter Gewohnheiten.
Die Sieben freien Künste:
Die Freien Künste werden so bezeichnet, um sie gegenüber den praktischen Künsten als höherrangig zu bewerten.
Als freier Mann gilt, wer nicht zum Broterwerb arbeiten muss. Somit kann nur solche Beschäftigungen würdig sein, die keine Verbindung mit Erwerbstätigkeit hat.
Man unterscheidet bei den Freien Künsten den Dreiweg der sprachlich und logisch-argumentativ ausgerichteten Fächer, die die Voraussetzung für jede Beschäftigung mit der Wissenschaft bilden, und den weiterführende Vierweg der mathematischen Fächer.
Zum Dreiweg gehören:
Grammatik
Rhetorik
Dialektik/Logik
Zum Vierweg gehören:
Arithmetik
Geometrie
Musik
Astronomie
Astrologie
Zu den Sieben Freien Künsten wird die Erziehung mittels der Sieben Tüchtigkeiten geregelt.
Die Sieben Tüchtigkeiten:
Fechten
Jagen
Reiten
Schwimmen
Schachspiel
Bogenschießen
Verseschmieden
Auch die Kenntnis von Liedern, das Saitenspiel und das Lernen von Spruchweisheiten sind Bestandteil der Ausbildung.
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Stärken und Schwächen
Stärken:
Sehr gut im Schwertkampf, bevorzugte Waffe - Einhänder
Gut im Nahkampf
Guter Bogenschütze
Ausbildung eines Adligen
Stratege
Liebe für Wissen und die Wissenschaft
Selbstbewusst, von sich selbst überzeugt
Geht mit seinem Volk gerne seine eigenen Wege
Offen, hört sich Vorschläge oder den Rat Untergebener an
Friedliche Lösungen bevorzugt, falls möglich
Hohe Reizschwelle
Sinn für Humor
Pflichtbewusst
Gesellig
Freundlich
Ausgeglichen
Lebensfroh
Aufgeschlossen
Herzlich
Stolz
Ehre
Schwächen:
Stellt sein Großherzogtum/sein Land, seinen Stand oft über seine Gefühle
Trotz großer Loyalität behagen ihm einige Einstellungen Almaniens nicht
Zurückhaltend, auch standesbedingt
Besitzergreifend, auch was Personen anbelangt
Ist vorsorglich misstrauisch gegenüber Nichtmenschen, Ausnahme Gargoyles
Stolz
Ehre
Handwerklich völlig unbegabt
Haushaltlich völlig unbegabt
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Freizeitbeschäftigungen/Hobbys:
Beizjagd mit Adler
Adler beeindrucken schon allein durch ihre Kraft, Anmut und Größe. Aufgrund dessen haben sie in vielen Kulturen einen festen Platz in der Mythologie. Ebenso ist der Adler das Wappentier des Hauses Souvagne.
In der Falknerei werden Adler für die Jagd auf Hasen, Füchse und Rehwild eingesetzt. Für die Jagd auf Rehwild kommt nur das Adlerweibchen in Frage.
Der Ablauf der Adler-Beizjagd ähnelt der Jagd mit einem Habicht.
Aufgrund seiner Größe und seines Gewichts ist der Adler icht ganz so wendig wie der Habicht. Er muss beim Start von der Faust erst Geschwindigkeit aufnehmen.
Der Adler ist nicht nur ein edles und starkes Tier, sondern auch ein Raubvogel, der ein sehr hohes Alter erreicht. Ein Steinadler kann bis zu 50 Jahre alt werden.
Das hohe Gewicht des Steinadler von 3 kg bis 6 kg, seine lange Lebensdauer und sein sensible Charakter machen den Adler zu einem Beizvogel für die Spezialisten unter den Falknern.
Die Beizjagd ist Privileg des Adels.
Die Jagd mit Steinadler ist ausschließliches Privileg des Hauses Souvagne!
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Reiserucksack
Kleidung:
Der jeweiligen Situation oder dem jeweiligen Anlass entsprechend, meist von dunkler oder sogar schwarzer Farbe. Die bevorzugte Kleidungsfarbe des Duc um seine Blässe zu unterstreichen.
Waffen:
Degen
Dolch
Schmuck:
Medallion
Sonstiges:
Gehstock
Verwahrt von seinem Leibdiener:
Geldkatze
Spandose - Schlageisen/Feuerstahl, Feuerstein, Zunderpilz und Zunder
Rauchstangen
Pfeife
Taschentücher
Reinigungstücher
Parfüm
Proviant
Wasserflasche
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Ständige Begleiter:
Leibdiener:
Fabien Lacomb
Kampfmagier/Himmelsauge:
Chevalier Jules Seymour de Mireault
Leibarzt/Medicus und Heilmagier:
Florismart Provencher
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Haustiere:
Wolfshunde:
Kuno & Juno
Steinadler:
Arlette (Weibchen)
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Reittier:
Pferd: Alcanterra
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Lebenslauf:
Kindheit und Jugend
Duc Maximilien Rivenet de Souvagne wurde im Jahr 152 n.d.A. geboren. Maximilien war der zweite Sohn seiner Eltern, Duc Alain Etienne de Souvagne und Duchesse Francoise Esme de Souvagne. Maximilien hatte einen fünf Jahre älteren Bruder Bernard Pomeroy de Souvagne.
Bernard Pomeroy de Souvagne wäre eigentlich Thronerbe geworden, aber leider verunglückte er im Alter von 22 Jahren gemeinsam mit seinem Vater, so dass Maximilien in zarten Alter von 17 Jahren den Thron von Souvagne bestieg.
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Maximilien war wie den meisten Kinder seines Standes keine normale Kindheit vergönnt. Auch wenn ihm seine Eltern wohlwollend und zugetan begegneten, herrschte immer noch eine gewisse Distanz zwischen ihnen. Dies war dem Umstand geschuldet, dass Maximilien, genau wie sein Bruder Bernard Pomeroy, von einer Amme aufgezogen wurde.
Seine Amme war gefühlsmäßig seine Mama, während seine Mutter eine Respektsperson und auf einer gewissen Ebene für immer unnahbar blieb. Demzufolge hat seine Amme bis heute einen enormen, persönlichen Stellenwert für ihn, ebenso wie der gesamte Berufszweig dieser Frauen.
Maximilien bringt ihnen höchste Achtung entgegen und hat sie sogar gesondert unter Schutz stellen lassen.
Einer jeden Mutter, ob adelig oder nicht, die sich die Mühe macht Ihr Kind selbst aufzuziehen wird ebenfalls diese Achtung zu Teil, da der Duc genau weiß, wie wichtig eine solche Bezugsperson für ein Kind ist.
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Das Erwachsenwerden
Maximilien gilt bei seinem Volk als intelligent und erhaben, zudem von gütiger und friedliebender Natur, wie man es unter seinem Volk selten vorfindet.
Er ist aber auch ein entschlossener Anführer seines Volkes, der sich durchaus als äußerst stur erweisen kann. Er bestieg als junger Mann und zwar mit 17 Jahren, den Thron.
Die erste Hälfte seines Lebens hatte er viel Zeit mit dem Studium aller Wissensgebiete zugebracht. Dabei bereiste er mit seinen Lehrern ganz Souvagne, immer auf der Suche nach der Art von Lehre, die Schulen nicht vermitteln können.
Maximilien kehrte nach dem Tod seines Vaters und Bruders nach Bouffort zurück, um seine Pflicht als Thronerbe anzutreten.