Mit Datum vom 17.04.203 tritt das Gesetz zur Abdikation und Intronisation in Souvagne durch unsere Entscheidung mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Duc Dreux Gifford de Souvagne
Abdikation und Intronisation
Mit sofortiger Wirkung wechselt die souvagnische Krone nicht vornehmlich durch Todesfall, sondern durch Abdikation/Lossagung den Amts- und Würdenträger.
Die souvagnische Krone wird folglich mit warmen, lebenden Händen, anstatt mit den kalten Händen des Todes überreicht bei Möglichkeit.
Der amtierende Duc teilt seinen Abdikationswunsch zugunsten des Kronprinzen mit und lässt die Kunde auf dem üblichen Wege verbreiten, wann er sich von seinem Amt lossagen werde.
Die Amtsübergabe findet in der Hauptstadt Beaufort mit der Unterzeichnung der Abdikationsurkunde am Hofe de Souvagne und der anschließenden Inthronisation des Kronprinzen statt.
Mit Unterzeichnung der Abdikationsurkunde durch den Duc und den Kronprinz wird der verfassungsgemäße Thronwechsel vollzogen.
Der ehemalige Duc trägt nach Amtsübergabe den Titel:
Großherzogliche Hoheit
Prince de Souvagne.
Im Todesfall des amtierenden Duc wird mit der Heroldsformel "Der Duc ist tot, lang lebe der Duc - Le Duc est mort, vive le Duc" der Tod des alten Duc in Souvagne bekannt gegeben und gleichzeitig der neue Großherzog ausgerufen.
Betont wird damit die Kontinuität der Erbmonarchie und die rechtliche Tatsache, dass beim Tod des Duc die Krone sofort in den Besitz des Nachfolgers übergeht.
Duc Dreux Gifford de Souvagne